Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen Volkszugehörigkeit; Abstammung von deutschen Großeltern als Abstammung im Sinne des § 6 Abs. 2 BVFG; deutsche Volkszugehörigkeit, Abstammung als Voraussetzung der - ; Großeltern, Abstammung von deutschen -.

Leitsatz:
Im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVFG stammt auch von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen ab, wer deutsche Großeltern hat.

Urteil des 5. Senats vom 25. Januar 2008 - BVerwG 5 C 8.07

Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine konstitutive, sondern deklaratorische Wirkung der -; Rückwirkung von Gesetzen, echte; Vertrauen, schutzwürdiges - auf den Bestand erworbener Rechte; Auslegung, verfassungskonforme.

Leitsatz:
Personen, die vor dem 30. August 2001 mit eigenem Aufnahmebescheid ihren ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen haben und nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage alle Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2 BVFG erfüllt hatten, ist auch dann nach § 15 Abs. 1 BVFG eine Bescheinigung zum Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft auszustellen, wenn sie sich bis zur Ausreise nicht durchgängig zum deutschen Volkstum bekannt hatten.

Urteil des 5. Senats vom 13. September 2007 - BVerwG 5 C 38.06

Bekenntnis zum deutschen Volkstum; deutsches Volkstum; außenwirksame Zuwendung zu einem nichtdeutschen Volkstum; Nationalitäteneintrag.

Leitsatz:
Nach einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist die Entgegennahme und das Führen eines Passes mit eingetragener nichtdeutscher (hier: russischer) Nationalität nur dann eine außenwirksame Zuwendung zu einem anderen Volkstum, wenn dieses Verhalten dem Passinhaber zurechenbar ist. Nicht zurechenbar ist das Verhalten, wenn sich der Passinhaber der Entgegennahme bzw. Führung eines Passes nicht mit Aussicht auf Erfolg widersetzen kann.

Urteil des 5. Senats vom 13. September 2007 - BVerwG 5 C 25.06

Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung - bei Härtefall; Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 BVFG bei nachträglicher Erteilung eines Aufnahmebescheids im Härtefallwege; Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern, nachträgliche Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG; Härtefall, nachträgliche Erteilung Aufnahmebescheid bei -; Spätaussiedlerbescheinigung; Spätaussiedlerstatus, Erwerb des - bei nachträglicher Erteilung eines Aufnahmebescheids im Härtefallwege; Umwandlung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG in eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG.

Leitsatz:
Personen, die als Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern eingereist sind und denen bereits eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG erteilt worden ist, ist auf einen erst nach der Ausreise gestellten Antrag unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 BVFG ein nachträglicher eigener Aufnahmebescheid zu erteilen und dann nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 BVFG eine Bescheinigung als Spätaussiedler auszustellen.

Urteil des 5. Senats vom 5. Juli 2007 - BVerwG 5 C 30.06

Bekenntnis zum deutschen Volkstum; Bekenntnisfähigkeit; Bekenntnisvertretung bei bekenntnisunfähigen Kindern.

Leitsatz:

Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehö­rigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekennt­nisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.

Urteil des 5. Senats vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 49.03

Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG; Straftat, Ausschluss der Einbürge­rung bei Verurteilung wegen einer -; Verurteilung wegen einer Straftat, Maßre­gel der Besserung und Sicherung als -.

Leitsätze:

1. Eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine Verurtei­lung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG.

2. Bei einer selbständigen Maßregel der Besserung und Sicherung entscheidet die Einbürgerungsbehörde entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG im Einzel-fall, ob sie außer Betracht bleiben kann.

Urteil des 5. Senats vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 33.05

Der am 19. Mai 1971 in der Türkei geborene Kläger, ein türkischer Staatsange­höriger, möchte durch Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger werden.

Der Kläger, der in der Zeit von 1973 bis 1983 in Deutschland aufgewachsen und dann in die Türkei zurückgekehrt ist, lebt seit dem 7. September 1990 un­unterbrochen in Deutschland und ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.

Mit Urteil vom 12. Februar 1998 ordnete das Landgericht Hamburg seine Un­terbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Kläger hatte am 14. Juli 1997 einer jungen Frau mit einem Messer Stichwunden beigebracht. Nach den Feststellungen des Landgerichts geschah die Tat, die wegen Rück­tritts nicht als versuchter Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung beurteilt wurde, im Zustand einer schuldaufhebenden endogenen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. In Gesamtwürdigung der Person und der Tat des Klägers stellte das Landgericht fest, dass von ihm infolge seines Zu­standes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sei.

Urteil des 5. Senats vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 31.05

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob einem Anspruch des Klägers auf Ein­bürgerung entgegensteht, dass er im Jahr 2001 eine „Selbsterklärung: ,Auch ich bin ein PKK'ler"` unterschrieben hat.

Urteil des 5. Senats vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 21.06

Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch Erklärung.

Leitsätze:

1. Das Erklärungsrecht nach Art. 3 RuStAÄndG 1974, deutscher Staatsbürger werden zu wollen, steht nur dem Kind einer deutschen Mutter zu, nicht auch dessen Abkömmlingen.

2. Die durch Erklärung nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 erworbene deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes erstreckt sich nicht auf dessen vor der Erklä­rung geborene Abkömmlinge.

Urteil des 5. Senats vom 6. April 2006 - BVerwG 5 C 21.05

Anspruch auf Einbürgerung, Unterstützen von gegen die Sicherheit des Bundes gerichteten Bestrebungen; Sicherheit des Bundes, gegen die - gerichtete Bestrebungen.

Leitsatz:

Allein die Unterzeichnung der „Selbsterklärung: , Auch ich bin ein PKK' ler' " im Jahr 2001 rechtfertigt nicht die Annahme, der Unterzeichner habe eine Bestre­bung i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG unterstützt.

Urteil des 5. Senats vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 20.05