StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 12
Stichworte:
Anspruch auf Einbürgerung; Einbürgerung; Einbürgerungsanspruch; Einbürgerungsbewerber, ältere -; Entlassungsbedingungen, unzumutbare -; Härte, besondere, durch Versagung der Einbürgerung; Mehrstaatigkeit, Hinnahme von -; Nachteile, erhebliche -, wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art; Schwierigkeiten, unverhältnismäßige -, bei Entlassung aus Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeit, Aufgabe bisheriger -; Staatsangehörigkeit, Entlassung aus bisheriger -; Entlassung aus russischer Staatsangehörigkeit.;
Leitsatz:
Bei der Einbürgerung älterer Personen können nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StAG nur solche Schwierigkeiten bei der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit als "unverhältnismäßig" die Hinnahme von Mehrstaatigkeit rechtfertigen, die einen Bezug zu dem Lebensalter dieser Person aufweisen.
Urteil des 5. Senats vom 30.06.2010 (BVerwG 5 C 9.10)