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Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat seinen ersten Beschluss betreffend Besitztümer von Minderheiten in der Türkei, die im Lande zu heftigen Diskussionen führten, bekannt gegeben. Das Gericht beschloss, dass die Türkei beim Prozess der Stiftung `griechisch-orthodoxes Jungen-Gymnasium` das Recht auf Schutz des Besitztums verletzt hat. Falls die Türkei für die im Prozess genannten beiden Besitztümer nicht innerhalb von drei Monaten Grundbuchauszüge übergibt, so wird sie insgesamt 910.000 Euro, einschließlich Gerichtskosten, zahlen müssen. Der Prozess der Stiftung bezieht sich auf Besitztümer, deren Grundbücher im Jahre 1996 mit einem Gerichtsbeschluss annulliert wurden. (MILLIYET)

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2006 (Az.: 2 BvR 696/04) entschieden, dass der Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit, der als Rechtsfolge eintritt, wenn ein Gericht auf Anfechtung hin das Nichtbestehen der Vaterschaft feststellt, von der ein Kind den Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ableitet, keine unzulässige Entziehung der Staatsangehörigkeit darstellt, wenn das betroffene Kind sich in einem Alter befindet, in dem Kinder üblicherweise ein eigenes Vertrauen auf den Bestand ihrer Staatsangehörigkeit noch nicht entwickelt haben.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 5. September 2006 (Az.: 1 C 20.05) die Rücknahme der durch Täuschung erlangten Aufenthaltserlaubnis einer aus der Ukraine stammenden Ausländerin aufgehoben, weil es an der erforderlichen Ermessensentscheidung fehlte. Damit war nicht zu entscheiden, ob eine mit ausreichenden Ermessensgründen versehene Rücknahme zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ihres Sohnes geführt hätte.

Präzisierung der Modalitäten des Schutzes von Menschen mit Behinderung auf dem Gebiet der Kündigung im Hinblick auf die RL 2000/78/EG

Der EuGH äußert sich in seinem Urteil vom 11.07.2006 in der Rechtssache C-13/05 Sonia Chacón Navas / Eurest Colectividades SA erstmals zum Begriff „Behinderung“ im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16).

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