EGMR: Rückgabe der Besitztümer von Minderheiten in der Türkei
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat seinen ersten Beschluss betreffend Besitztümer von Minderheiten in der Türkei, die im Lande zu heftigen Diskussionen führten, bekannt gegeben. Das Gericht beschloss, dass die Türkei beim Prozess der Stiftung `griechisch-orthodoxes Jungen-Gymnasium` das Recht auf Schutz des Besitztums verletzt hat. Falls die Türkei für die im Prozess genannten beiden Besitztümer nicht innerhalb von drei Monaten Grundbuchauszüge übergibt, so wird sie insgesamt 910.000 Euro, einschließlich Gerichtskosten, zahlen müssen. Der Prozess der Stiftung bezieht sich auf Besitztümer, deren Grundbücher im Jahre 1996 mit einem Gerichtsbeschluss annulliert wurden. (MILLIYET)

