BVerfG: Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2006 (Az.: 2 BvR 696/04) entschieden, dass der Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit, der als Rechtsfolge eintritt, wenn ein Gericht auf Anfechtung hin das Nichtbestehen der Vaterschaft feststellt, von der ein Kind den Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ableitet, keine unzulässige Entziehung der Staatsangehörigkeit darstellt, wenn das betroffene Kind sich in einem Alter befindet, in dem Kinder üblicherweise ein eigenes Vertrauen auf den Bestand ihrer Staatsangehörigkeit noch nicht entwickelt haben. Weiterlesen ...