Beschränkung der Freizügigkeit von Spätaussiedlern verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen Beschränkungen des Sozialhilfebezugs für Spätaussiedler, die nicht an dem ihnen zugewiesenen Wohnort leben, zurückgewiesen (U.v. 17.3.2004 ? 2 BvR 1266/00 -, EZAR 282 Nr. 1).