Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Ausweisung von Unionsbürgern und Türke
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich am 3. August 2004 mit wichtigen Fragen des Gemeinschaftsrechts befasst, nämlich der Aufenthaltsbeendigung bei Unionsbürgern und bei assoziationsrechtlich privilegierten türkischen Arbeitnehmern sowie von Kindern türkischer Arbeitnehmer nach Abschluss einer Berufsausbildung (1 C 26.03, 27.03, 29.03 und 30.03).

