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Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

In einem Eilverfahren (3 Bs 396/05) hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg es für rechtswidrig erklärt, daß die Ausländerbehörde eine private Detektei mit der Ausspähung einer Frau aus Bosnien beauftragte, um den Verdacht einer Scheinehe zu klären. Die Detektei hatte daraufhin u. a. das Haus der Frau rund um die Uhr videoüberwacht, am Auto des Ehemanns einen GPS-Peilsender befestigt und damit ein neuntägiges Bewegungsprofil erstellt.

Der Generalsekretär des russischen Sicherheitsrates, Igor Ivanov, erklärte, dass sie gegen die Gründung eines unabhängigen Kurdenstaates im Nordirak seien und dass die Einheit des Irak bewahrt werden müsse. Er sagte: "Wir sind dafür, dass der Irak als Ganzes bestehen bleibt, und sind überzeugt, dass Spaltungstendenzen und Unterstützungen in dieser Richtung die Lage des Irak nur noch weiter erschweren werden." (Cumhuriyet)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nach achtjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG –) auch dann ausgeschlossen sein kann, wenn der Ausländer wegen einer von ihm begangenen rechtswidrigen Tat mangels Schuldfähigkeit zwar nicht bestraft, gegen ihn aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (als eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 63 Strafgesetzbuch - StGB -) angeordnet worden ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29. März 2007 entschieden, dass es für einen Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt in Deutschland nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG – nicht ausreicht, wenn die nach dem Gesetz erforderlichen acht Jahre eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts eines Elternteils nur unter Einrechnung von Zeiten einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens erreicht werden könnten, der Asylantrag aber abgelehnt worden ist.

Das BVerwG hat mit Urteil vom 17. Januar 2007 (BVerwG 6 C 32.06) eine grundlegende Entscheidung zum Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen, mit Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbarenden Verwaltungsakts getroffen. Die Entscheidung, die zum Telekommunikationsrecht ergangen ist, hat auch Bedeutung im Ausländerrecht. Denn in der Vergangenheit sind eine Reihe von Ausweisungen gegen Unionsbürger und türkische Staatsangehörige ergangen, die nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar waren, wie sich nun aufgrund der neueren Entscheidungen des EuGH herausgestellt hat.

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