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Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Damaso Colomer, hat am 20. März 2007 in der verbundenen Rechtssache C-11/06 und C-12/06 mitgeteilt, dass die Anforderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) die Freizügigkeit von Studenten in unzulässiger Weise beschränkten und damit europarechtswidrig seien.
Es geht um die Frage, ob Deutschland seinen Staatsangehörigen für ein Vollstudium im Ausland Ausbildungsförderung nach dem BAföG gewähren muss. Nach dem geltenden Recht wird ein solches Vollstudium nur dann gefördert, wenn ein Student zu diesem Zweck täglich zwischen seinem ständigen Wohnsitz in Deutschland und der ausländischen Ausbildungsstätte pendelt. Wer kein Grenzgänger ist, kann für ein Auslandsstudium nur dann BAföG erhalten, wenn es sich dabei um die Fortsetzung  des mindestens einjährigen Besuchs einer deutschen Hochschule handelt..

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in mehreren Verfahren über den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von irakischen Staatsangehörigen entschieden, die noch zu Zeiten des Regimes Saddam Husseins nach Deutschland geflohen und hier als Flüchtlinge anerkannt worden waren. In den drei Fällen ging es vor allem um die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene verfahrensrechtliche Frage, ob Widerrufsbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) eine Ermessensentscheidung erfordern, wenn sie nach dem 1. Januar 2005 ergangen sind, sich aber auf Anerkennungen vor diesem Zeitpunkt beziehen. Das Erfordernis einer solchen Ermessensentscheidung ist in der mit Wirkung ab 1. Januar 2005 eingefügten Vorschrift des § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)* geregelt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die neue Vorschrift zwar im Grundsatz auch in derartigen Altfällen anwendbar ist. Es hat in allen drei Fällen aber eine Ermessensausübung des Bundesamts deshalb nicht für erforderlich gehalten, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren.

Der EuGH hat mit Urteilen vom 27. Februar 2007 in den Rechtssachen C-354/04 P und C-355/04 P sic zur der Frage des Rechtsschutzes gegen die Aufnahme in die Terrorliste geäußert und die Beschwerden gegen die Aufnahmen von Gestoras Pro Amnistía und Segi in die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind, zurückgewiesen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat seinen ersten Beschluss betreffend Besitztümer von Minderheiten in der Türkei, die im Lande zu heftigen Diskussionen führten, bekannt gegeben. Das Gericht beschloss, dass die Türkei beim Prozess der Stiftung `griechisch-orthodoxes Jungen-Gymnasium` das Recht auf Schutz des Besitztums verletzt hat. Falls die Türkei für die im Prozess genannten beiden Besitztümer nicht innerhalb von drei Monaten Grundbuchauszüge übergibt, so wird sie insgesamt 910.000 Euro, einschließlich Gerichtskosten, zahlen müssen. Der Prozess der Stiftung bezieht sich auf Besitztümer, deren Grundbücher im Jahre 1996 mit einem Gerichtsbeschluss annulliert wurden. (MILLIYET)

 

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