Mit dem neuen Freizügigkeitsgesetz, das in erster Linie die Folgen des Brexits regelt und spätestens zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, wird eine Regelung für sogenannte Rückkehrerfälle eingeführt. Durch Erstreckung des Freizügigkeitsgesetzes/EU auf Familienangehörige sowie nahe Angehörige deutscher Staatsangehöriger, die nach einem Aufenthalt in der EU wieder nach Deutschland zurückkehren, wird der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU Rechnung getragen und sichergestellt, dass die Rechtsstellung des Familienangehörigen nicht schlechter ist, als die Rechtsstellung, die sich aus einer unmittelbaren Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie ergäbe.