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Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die vorgesehene Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre im Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat. "Wer Opfer von Zwangsverheiratung besser schützen will, muss diese Klausel aus dem Gesetzentwurf streichen", erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte.

Die "Verordnung zur Änderung der Verordnung über das vorübergehende Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung durch Asylbewerber vom 21. Dezember 2010" trat am 30. Dezember 2010 in Kraft (Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW.), Ausgabe 2010 Nr. 39, Seite 699 bis 708.

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat aufgrund der Sitzung am 2. Dezember 2010 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften eine Bleiberechtsregelung für gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen.

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