Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Hessen hat am 5. April einen Abschiebestopp in Hinblick auf die Bleiberechtsregelung in dem Gesetzentwurf des 2. Änderungsgesetzes erlassen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird wurde angeordnet, dass die Abschiebung von Personen, denen nach der genannten Regelung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte, für die Dauer von längstens sechs Monaten ausgesetzt wird.

Der Abschiebungsstopp ist unter Arbeitshilfen Deutschland, Verwaltungsvorschriften, Bleiberechtsregelung für Mitglieder als download erhältlich.

Cem Özdemir, türkischstämmiger Europaabgeordneter der Grünen, fordert die doppelte Staatsbürgerschaft für die erste Generation der Einwanderer und das kommunale Wahlrecht, wie die HÜRRIYET heute als Aufmacher berichtet. Während 6,7 Millionen Bürger, die seit 40 Jahren in Deutschland leben und zum Teil hier geboren sind nach wie vor von Wahlen ausgeschlossen sind, dürften 2,2 Millionen EU-Bürger, die sich erst seit drei Monaten hier aufhalten, an Wahlen teilnehmen. „Integration läuft vornehmlich auf lokaler Ebene ab“, so Özdemir, der in der seit sieben Jahren geltenden Regelung eine „Zwei-Klassen-Staatsbürgerschaft“ erkennt. Insbesondere für ältere Migranten müsse eine Ausnahmeregelung gefunden werden, damit sie ihre doppelte Staatsbürgerschaft behalten.

Schleswig-Holstein will keine Ausländer mehr abschieben, auf die voraussichtlich die am 1. Juli in Kraft tretende neue Bleiberechtsregelung zutrifft. Eine entsprechende Anordnung sei an die Ausländerbehörden geschickt worden, teilte das Innenministerium in Kiel am Dienstag mit. Die Bundesregierung hatte die neue Regelung am vergangenen Mittwoch beschlossen. In Zukunft können demnach Familien nach sechs, Alleinstehende nach acht Jahren ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, wenn sie bis Ende 2009 einen Arbeitsplatz nachweisen.

Die Innenministerkonferenz hatte sich dieser Problematik der Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung auf ihrer Sitzung am 17. November 2006 angenommen und eine Regelung beschlossen, mit der für den Teil Betroffenen, die bereits jetzt in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine rasche Lösung gefunden wurde. Für einen vorübergehenden Zeitraum, bis zum 30. September dieses Jahres, wird den Betroffenen, die weitere Voraussetzungen erfüllen, die sich rechtstreu verhalten haben und Deutschkenntnisse nachweisen, darüber hinaus Zeit zur Arbeitsplatzsuche eingeräumt.

Bei seinem Deutschland-Besuch hat Außenminister Gül die Verschärfung des Zuwanderungsrechts in Deutschland scharf attachiert, wie die HÜRRIYET heute als Aufmacher berichtet. Unter dem Titel „Sprache darf nicht Voraussetzung zur Ehe sein“ meldet die Zeitung, dass Gül insbesondere den neuen obligatorischen Nachweis einfacher Sprachkenntnisse zur Voraussetzung für eine Familienzusammenführung als „nicht hinnehmbar“ bezeichnet habe. Die Sprachvoraussetzung sei weder „mit Menschenrechten, noch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar“, so Gül. Wer heute „elementare, demokratische und menschenrechtliche Regeln“ übersehe, der werde in Zukunft „auch andere Rechte mit Füßen treten“, so die deutlichen Worte Güls, die auch in der MILLIYET und der SABAH zitiert werden.

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