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„Der Gesetzgeber vergibt eine Chance, das unnötige Leiden von Menschen in Abschiebungshaft zu verringern“, kritisiert der Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes, Pater Martin Stark SJ, anlässlich der für heute vorgesehenen Verabschiedung einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Damit soll u. a. die sogenannte Rückführungsrichtlinie der EU umgesetzt werden, die Mindeststandards für die Abschiebung von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht festsetzt.

Das im Jahr 2007 eingeführte Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug ist am 6. Juni 2011 Montagnachmittag bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses auf gegensätzliche Einschätzungen gestoßen. Grundlage der Anhörung waren neben einem als Unterrichtung (17/3090) vorliegenden ”Bericht über die Evaluierung des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz“ ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1626) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/1577), die Beschränkung des Ehegattennachzugs durch vor der Einreise nachzuweisende Deutschkenntnisse wieder rückgängig zu machen. Auch nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion soll im Aufenthaltsgesetz das ”Spracherfordernis im Herkunftsland beim Ehegattennachzug“ aufgehoben werden.

Am 1. Juli 2011 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. Nr. 33 vom 30.06.2011, Seite 1266).

 

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