Änderung des Freizügigkeitsrechts steht unmittelbar bevor
Die vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat bestätigte Änderungsgesetz zum FreizügG/EU zur Abschaffung der Freizügigkeitsbescheinigung tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Kernpunkte der Änderung sind: Die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger und EWR-Angehörige wird ersatzlos abgeschafft. Eingetragene Lebenspartner werden mit Ehepartnern gleichgestellt. Maßgaben zur Überprüfung von Scheinehen von Drittstaatern mit EU/EWR-Bürgern werden eingeführt. Weiterlesen ...

