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Infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs können türkische Staatsangehörige von nun an "zur kurzfristigen Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit" visumsfrei nach Deutschland einreisen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine mündliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Parlament indirekt bestätigt (Plenarprotokoll 16/210, S. 22709). Betroffen sind davon beispielsweise Touristinnen und Touristen, Geschäftsleute, Kunstschaffende oder auch Personen, die eine Krankenhausbehandlung in Deutschland durchführen lassen wollen.

In einer Fragestunde im Deutschen Bundestag am 18. März 2009 wurde auf Anfrage der Linksfraktion unter anderem die Frage erörtert, welche konkreten Konsequenzen sich aus der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-226/06 (Soysal) für die Regelung der Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug zu in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen ergeben.

„Widerstand gegen den DNA-Test", ist auf der Titelseite der heutigen SABAH zu lesen. Das Massenblatt informiert darüber, dass sich mehrere Vertreter der türkischen Community in Deutschland gegen den geplanten Paragraphen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) stellen. Demnach ist bei der Familienzusammenführung ein DNA-Test einzuführen. Nach den Worten des Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat, „Man kann Menschen nicht zu solch einem Test zwingen. Das Gesetz soll angeblich vor Diskriminierung schützen, in der Praxis aber erreicht man das Gegenteil", so Kolat. Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün spricht sich gegen das Gesetz aus. Die Grünen-Politikerin Bilkay Öney bezeichnet die geplanten Tests als „rassistisch".

Seit heute ist die Internetseite von Westphal und Stoppa auch für Bundespolizisten wieder freigeschaltet. Was ist passiert? Der Intranetzugang auf die Internetseite "Ausländerrecht für die Polizei" war auf Anweisung BPOLP Ref 52 gesperrt worden. Grund für diese Maßnahme war die Kommentierung der Auswirkungen der Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Westphal und Stoppa hatten das Urteil (Rs. C-228/06) zur Visumpflicht von türkischen Staatsangehörigen kommentiert - und kamen zu dem Schluss, dass Türken, die von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen, visumfrei nach Deutschland einreisen dürften. Ihre rein private Interpretation hat dem Bundesinnenministerium wohl nicht gefallen.

Wie die SABAH heute berichtet, hat das Bundeskabinett der Ausgestaltung des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) zugestimmt das derzeit im Bundestag beraten wird. Dieses sieht vor, den Umgang mit Gentests zu regeln, vor Diskriminierung zu schützen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern. Im Bereich der Migrationspolitik untergrabe es diesen Schutz und siehe in § 17 Abs. 8 des Entwurfs Ausnahmeregelungen vor. Diese betreffen DNA-Tests für den Nachweis von Verwandtschaftsverhältnissen bei Pass- und Visaverfahren. Für diese Verfahren sollen der mit dem Gesetz intendierte Datenschutz, der Schutz der Persönlichkeitsrechte und insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gelten.

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