Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Nach einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Januar 2007 (Az.: Vf. 11-VII-05) dürfen muslimische Lehrerinnen auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Das Gesetz verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, hieß es zur Begründung. Die in Berlin ansässige Islamische Religionsgemeinschaft hatte beantragt, das Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Sie sieht die Religionsfreiheit der Muslime massiv beeinträchtigt. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Kopftuch verboten sei, die Ordenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen aber zulässig bleibe. Der Bayerische Landtag und die Staatsregierung argumentierten hingegen, eine Kopftuch tragende Lehrerin könne die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele nicht glaubhaft vermitteln und verkörpern, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann.

Rund zwei Monate nach in Kraft treten der neuen Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer ist ein Ansturm bei den Behörden bislang ausgeblieben. Für die meisten Innenminister der Länder ist eine Beurteilung der neuen Regelung deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Die Innenminister der Bundesländer hatten sich am 17. November 2006 auf eine Neuregelung des Bleiberechts für geduldete Ausländer geeinigt. Voraussetzung für einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ist demnach ein dauerhafter Arbeitsplatz. Nur wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und seine Bereitschaft zur Eingliederung zeigt, soll dauerhaft bleiben können. Geduldete Ausländer ohne Arbeit haben bis zum 30. September Zeit, einen Job zu finden. Familien mit Kindern in Kindergarten oder Schule, die ein Bleiberecht in Deutschland beantragen wollen, müssen mindestens seit sechs Jahren hier leben, alle anderen seit mindestens acht Jahren.

Nach Angaben der HÜRRIYET, die Befunde einer Studie des Essener Zentrums für Türkeistudien (ZfT) über „Die Türkische Frau in Europa“ auf ihrer Titelseite vorstellt, ist die Fixierung der Medien auf Zwangsehen und so genannte Ehrenmorde, eine Kampagne, um die Erfolge türkischstämmiger Frauen in Europa zu mindern. Denn die Befunde zeigten, dass türkische Frauen besser Deutsch könnte als ihre Männer, und dass 41 Prozent aller türkischen Studenten in Deutschland Frauen seien. Im „Gegenzug“ präsentiert sie Zahlen des ZfT, wonach im Jahre 2005 64.000 deutsche Männer im Rentenalter sich mit 20jährigen thailändischen Frauen haben trauen lassen. Dies seien auch „Zwangsehen“, so ZfT-Direktor, Faruk Sen.

 

Während am 13. Januar 2007 die türkische Gemeinde in Rastatt gegen das vom Stadtrat verhängte „Raum-Verbot“ für muttersprachlichen Unterricht demonstrieren wird, gibt es Rückendeckung vom hessischen Ministerpräsidenten für den Unterricht, wie ZAMAN als Aufmacher ihrer heutigen Ausgabe zufrieden informiert. Nach Darstellungen Kochs habe Deutschland die Pflicht muttersprachlichen Unterricht zu ermöglichen, da es an europäische Gesetzgebungen gebunden sei. Türkisch-Unterricht sollte ebenso wie Französisch und Englisch zum Normalfall werden, wobei er nicht verstehen könne, dass immer mehr Leute Chinesisch lernten und nicht Türkisch, obgleich die Türkei in naher Nachbarschaft einen großen Markt darstelle.

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