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Europäischer Gerichtshof entscheidet zugunsten eines in Deutschland geborenen, inzwischen volljährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers. Der EuGH hat mit Urteil vom 11. November 2004 in der Rechtssache C-467/02 Cetinkaya wie folgt entschieden:

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. September 2004 durch Urteil in der Sache BVerwG 1 C 10.03 entschieden, dass ein erwachsener Ausländer auch dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, wenn seine Eltern in Deutschland Sozialhilfe beziehen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass einem Unionsbürger aufgrund Art. 18 EG unmittelbar ein Aufenthaltsrecht zustehen kann, falls er die Voraussetzungen für die Personenverkehrsfreiheiten (z. B. als Arbeitnehmer) nicht erfüllt (7.9.2004 ? C-456/02 -, Leitsatz in ZAR 2004, 370; Volltext demn. in EZAR 811 Nr. 54).

HessVGH B.v. 26.7.2004 Az. 12 TG 1820/04
EZAR 600 Nr. 15= ZAR 2004, 327
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