EuGH stärkt Freizügigkeit von Unionsbürgern
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass einem Unionsbürger aufgrund Art. 18 EG unmittelbar ein Aufenthaltsrecht zustehen kann, falls er die Voraussetzungen für die Personenverkehrsfreiheiten (z. B. als Arbeitnehmer) nicht erfüllt (7.9.2004 ? C-456/02 -, Leitsatz in ZAR 2004, 370; Volltext demn. in EZAR 811 Nr. 54).

