Wann gilt das neue Asylrecht? - Chaos bei den Übergangsvorschriften!
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wirft seinen Schatten voraus. Was bedeutet dies für die Praxis? Die Beantwortung der Frage, wann das neue Recht anzuwenden ist, und ob auch anhängige Altverfahren erfasst werden, macht erhebliche Probleme. Zum einen galten für die maßgeblichen neuen EU-Verordnungen zunächst zwei unterschiedliche Zeitpunkte, der 12. Juni 2026 und der 1. Juli 2026, bis durch Änderungsverordnungen der 12. Juni 2026 als einheitlicher Zeitraum für die Anwendbarkeit festgelegt wurde. Zum anderen scheint der Gesetzgeber die Übergangsvorschriften falsch zu verstehen.
Um ein wenig Klarheit in die verworrene Situation mit den Übergangsvorschriften des GEAS zu bringen, hier eine kurze Darstellung des Problems. Weiterlesen ...

