Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die Familienzusammenführung drittstaatsangehöriger Ehepaare grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, dass der nachzugswillige Ehegatte eine Sprach- und Landeskundeprüfung besteht. Bei Unzumutbarkeit oder besonderen Umständen müsse im Einzelfall jedoch eine Befreiung von der Prüfung möglich sein, zudem dürften etwaige Prüfungsgebühren nicht so hoch sein, dass sie ein Hindernis für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung schafften.

Der EuGH hat mit Urteil vom Urteil vom 18.12.2014 in der Rechtssache C-202/13 entschieden, dass das Vereinigte Königreich das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf Einreise nicht von der vorherigen Beschaffung eines Visums abhängig machen darf, wenn er im Besitz einer „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" ist. Die Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger lässt keine Maßnahmen zu, die Familienangehörige in Verfolgung eines generalpräventiven Zwecks daran hindern, ohne Visum in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einzureisen. 

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