Keine Haftverlängerung im Asylverfahren bei Anwendung von Rückübernahmeabkommen
Das OLG Oldenburg (Beschluss vom 08.11.2010 - 13 W 29/10 -) wies zutreffend auf die Unterscheidung zwischen Dublin-II-Überstellungen und normalen Überstellungen nach den Rückübernahmeabkommen hin.

