Zur rechtsfehlerhaften Ermessensausübung bei Befristungsentscheidungen
VG Augsburg - Au 1 K 10.836 - Urteil vom 28.09.2010: Die allgemeine Regelung in Nummer 11.1.4.4 AVwV-AufenthG verkennt, dass die bloße Nichtbegleichung der Abschiebungskosten kein ausreichendes öffentliches Interesse darstellt, um die Aufrechterhaltung der Sperrwirkung zu begründen. Weiterlesen ...

