Nachrichten Asylrecht

In einer Kammerentscheidung vom 2.2.2012 in der Rechtssache I. M. gegen Frankreich (Rs. Nr. 9152/09 - noch nicht rechtskräftig) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig entschieden, dass die Prüfung eines Asylerstantrags im Schnellverfahren eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bedeuten kann.

Im Wege einer einstweiligen Anordnung hat das Sozialgericht Mannheim die Stadt Heidelberg verpflichtet, einem Asylbewerber über den im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegten Satz weitere € 65,51 monatlich als Darlehen zu gewähren. Der Asylbewerber hatte um einstweiligen Rechtsschutz mit der Begründung gebeten, dass der 1993 in Höhe von DM 360 festgelegte und seitdem nicht erhöhte Leistungssatz sein Existenzminimum nicht gewährleistet.

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