Nachrichten Asylrecht

Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich in seiner Sitzung am 18. August 2011 auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN mit der räumlichen Beschränkung von Asylbegehrenden befasst und die Landesregierung gebeten, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und von der Ermächtigungsgrundlage des § 58 Abs. 6 AsylVfG mit dem Ziel Gebrauch zu machen, die räumliche Beschränkung auf das Gebiet des gesamten Landes zu erweitern.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 7. Juli 2011 (BVerwG 10 C 27.10 und 10 C 26.10) - nach Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) - erneut über den Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen Kämpfers und Funktionärs der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) verhandelt und das Verfahren zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat BVerwG 10 C 10.10) entschieden, dass für den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Änderung der politischen Verhältnisse im Herkunftsland einheitliche Maßstäbe bei der Beurteilung der Gefahr künftiger Verfolgung gelten. Es kommt nicht darauf an, ob der Ausländer wegen im Heimatland erlittener Vorverfolgung oder ausschließlich wegen Nachfluchtaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt worden ist.

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