Nachrichten Asylrecht

Am Freitag, den 2. Juni 2017 haben CDU/CSU und SPD einen Abschiebungsstopp für Afghanistan beschlossen. Im Jahr 2016 haben sich im Rahmen des Bund-Länderprogramms gut 3.300 Afghanen, die keinen Schutzstatus erhielten, entschieden, in ihr Heimatland zurückzukehren. Darüber hinaus wurden 2016 insgesamt 67 ausreisepflichtige Personen nach Afghanistan zwangsweise zurückgeführt.

Das Oberverwaltungsgericht hat am 4. Mai 2017 in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass einem 20-jährigen Syrer, der vor dem Bundesamt angegeben hatte, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen zu haben, nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Es sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen haben und deshalb bei Rückkehr gesetzmäßige, aber auch extralegale Bestrafung bis hin zu Folter zu befürchten hätten, in Verknüpfung mit einer vom syrischen Staat zugeschriebenen politischen Überzeugung als politische Gegner verfolgt würden.

In its decision in the case of A.M.E. v. the Netherlands (application no. 51428/10), the European Court of Human Rights has unanimously declared the application inadmissible. The decision is final. The case concerned a Somali asylum-seeker’s claim that, if transferred to Italy, he would be subjected to harrowing living conditions.

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