Nachrichten Asylrecht

Der 10. Senat des BVerwG hat mit Urteil vom 19.11.2013 (BVerwG 10 C 27.12) entschieden, dass auch eine auf einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung beruhende Flüchtlingsanerkennung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - zurückgenommen werden kann, wenn das Gericht über zentrale Elemente des Flüchtlingsschicksals getäuscht worden ist.

Asylbewerber sind gesetzlich verpflichtet, sich zur Feststellung ihrer Identität Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Vereiteln sie deren Auswertbarkeit durch Manipulation ihrer Fingerkuppen, kann das Asylverfahren wegen Nichtbetreibens eingestellt werden, ohne dass eine Entscheidung über die Begründetheit des Asylgesuchs getroffen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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