Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach längerem Auslandsaufenthalt
Ein türkischer Staatsangehöriger verliert sein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, wenn er das Bundesgebiet verlässt und über ein Jahr bei seiner Familie in der Türkei lebt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.03.2015 (BVerwG 1 C 19.14) entschieden. Weiterlesen ...