Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Beim EU-Gipfel im Dezember in Stockholm wollen sich die Staats- und Regierungschefs auf ein Arbeitsprogramm für die Fortentwicklung der europäischen Justiz- und Innenpolitik in den nächsten fünf Jahren verständigen. Der Vertrag von Lissabon stärkt die Rechte des Europäischen Parlaments in der Justiz- und Innenpolitik der EU. Gleichzeitig wird die Rolle der nationalen Parlamente gegenüber Brüssel gestärkt. Insofern ist eine engere Zusammenarbeit von EU-Abgeordneten und Innen- und Justizexperten der nationalen Parlamente angezeigt.
Eine wichtige Rolle wird dabei der direkte Austausch zwischen nationalen Parlamentariern und Europa-Abgeordneten spielen. Am Montag und Dienstag (16./17. Nov.) waren Parlamentarier aus den 27 Mitgliedstaaten auf Einladung des schwedischen Riksdags und des Europaparlaments nach Brüssel gekommen.
Der Vorsitzendes Innenausschusses des Europaparlaments, der spanische Sozialist Juan Fernando López, betonte während eines Treffens das national garantierte Bürgerrechte in der EU „nicht aufgelöst" werden und dass gleichzeitig die Grundrechtscharta der EU, die mit dem Lissabon-Vertrag für die EU-Organe und die Politiken der EU rechtlich verbindlich wird, die Rechte der Bürger stärkt und ausweitet.
Mit den Schlussanträgen des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof Mazák vom 15. September 2009 wurden die Vorgaben der Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG) für den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft näher konkretisiert. Der Generalanwalt folgt mit seinen Schlussanträgen nicht den Anregungen des UNHCR, insbesondere stellt er klar, dass das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nicht voraussetzt, dass ein Flüchtling vor der Gefahr geschützt sein muss, in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, einen ernsthaften Schaden zu erleiden. Allgemeine Gefahren und Lebensbedingungen sollen lediglich bei der Schutzgewährung Berücksichtigung finden.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 16. Juli 2009 in Rechtssache C-168/08 (László Hadadi / Csilla Márta Mesko) entschieden, dass Ehegatten, die über eine gemeinsame doppelte Staatsangehörigkeit in der Union verfügen, nach ihrer Wahl die Entscheidung vor den Gerichten beider betroffener Staaten beantragen können. Die Zuständigkeit der Gerichte eines dieser Mitgliedstaaten kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Antragsteller keine weiteren Berührungspunkte mit diesem Staat habe.
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 17. September 2009 in der Rechtssache Sahin (C-242/06) wichtige Grundsätze zur Wirksamkeit von Stillhalteklauseln aufgestellt. Das Vorabentscheidungsersuchen betraf die Auslegung von Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (im Folgenden: ARB 1/80).
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Am 2. September hat die Kommission die Einrichtung eines "Gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU" vorgeschlagen. Mit diesem Programm soll die Neuansiedlung innerhalb der EU zu einem effizienten Instrument des Flüchtlingsschutzes ausgestaltet und eine engere politische und praktische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten hergestellt werden.
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