Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die Kommission hat Anfang Juli 2009 Leitlinien zur besseren Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erlassen. Diese Leitlinien schaffen Klarheit hinsichtlich der Rechte der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen und vermitteln den Mitgliedstaaten Anhaltspunkte für Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität, Rechtsmissbrauch und Scheinehen

Die Kommission hat heute einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, angenommen.  Sie kommt darin zu dem Schluss, dass die Umsetzung der Unionsbürgerrichtlinie insgesamt eher enttäuschend verläuft. In dem Bericht wird auf die Schritte eingegangen, mit denen die Kommission sicherstellen will, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften und ihre Verwaltungspraxis verbessern, damit die Rechte der EU-Bürger nicht beeinträchtigt werden.

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