Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die Kommission hat Anfang Juli 2009 Leitlinien zur besseren Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erlassen. Diese Leitlinien schaffen Klarheit hinsichtlich der Rechte der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen und vermitteln den Mitgliedstaaten Anhaltspunkte für Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität, Rechtsmissbrauch und Scheinehen

Nach den von Eurostat veröffentlichten EU-Asylzahlen für das Jahr 2008 wurden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 240.000 Asylbewerber registriert. Dies entspricht 480 Bewerbern pro Million EU-Bürger. Die häufigsten Herkunftsländer waren dabei: Irak (29.000 oder 12%), Russland (21.100 oder 9%), Somalia (14.300 oder 6%), Serbien (13.000 oder 6%) und Afghanistan (12.600 oder 5%).

Die Kommission hat heute einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, angenommen.  Sie kommt darin zu dem Schluss, dass die Umsetzung der Unionsbürgerrichtlinie insgesamt eher enttäuschend verläuft. In dem Bericht wird auf die Schritte eingegangen, mit denen die Kommission sicherstellen will, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften und ihre Verwaltungspraxis verbessern, damit die Rechte der EU-Bürger nicht beeinträchtigt werden.

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