Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Der Rat der Europäischen Union hat am 25. Mai 2009 den Richtlinienvorschlag zu Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthaltstitel beschäftigen angenommen. Hiernach müssen Arbeitgeber, die einen Drittstaatsangehörigen einstellen wollen, zuvor kontrollieren ob sich dieser legal in der EU aufhält. Wird diese Pflicht verletzt, können Geldbußen verhängt, sowie sonstiger Verwaltungsmaßnahmen ergriffen werden.
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Dass die Rechte türkischer Staatsangehöriger aus dem Assoziierungsabkommen mit der Türkei noch nicht vollständig erschlossen sind, zeigt die große Anzahl neuer Vorabentscheidungsverfahren an den Europäischen Gerichtshof.
So gibt es eine neue Vorlage zum Ausweisungsschutz türkischer Staatsangehöriger nach Art. 14 ARB 1/80 und je eine Vorlage zum Umfang der Rechtsstellung als Arbeitnehmer nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und als Familienangehöriger nach Art. 7 ARB 1/80.
Das Bundesinnenministerium hat an die Bundespolizei einen Erlass gerichtet, der die Umsetzung der Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Februar 2009 (Az: C-228/06) regelt. Hier wurde auch die Gruppe der von der Visumpflicht befreiten Ausländer näher konkretisiert.
Problematisch ist der Hinweis in dem Erlass, dass bis zum Abschluss der Prüfung der Möglichkeiten einer praktikablen Umsetzung keine visumfreie Einreise erfolgen kann. Kommt es zu einer Zurückweisung an der Grenze, so sind die damit verbundenen Freiheitsentziehungen und -beschränkungen sowie der Einsatz von körperlichem Zwang nicht mehr gerechtfertigt. Steht das Recht auf visafreie Einreise fest, so kann die Verweigerung dieses Rechts nicht damit gerechtfertigt werden, dass die bekannte aus dem Gemeinschaftsrecht folgende zwingende Verpflichtung noch nicht verfahrensrechtlich umgesetzt ist.
Es bleibt zu hoffen, dass die Grenzbeamten in dieser Situation Ausnahmevisa ausstellen, um den europarechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen.
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Grüne Grenze oder Festung Europa: Motiv zur Europawahl Juni 2009
Europa wird von außen als ein Hort des Friedens und des Wohlstands gesehen und so versuchen Millionen von Menschen, in die EU zu kommen und hier zu leben. Für uns birgt dies Chancen, bringt aber auch Probleme mit sich. Die im Juni zu wählenden Europa-Abgeordneten werden in den kommenden Jahren Antworten finden müssen auf illegale Zuwanderung, die Herausforderung der Integration, die Lastenverteilung innerhalb der EU und die Ursachen der Migration.
Polen will während seiner EU-Präsidentschaft 2011 die Integration der Türkei in die europäische Gemeinschaft beschleunigen. Das erklärte Polens Regierungschef Donald Tusk am Donnerstag, nach Verhandlungen mit seinem türkischen Amtskollegen Recep Tayyip Erdogan in Warschau. Am selben Tag hatten Tusk und Erdogan einen Vertrag über die strategische Kooperation ihrer Länder unterzeichnet. "Warschau wird konsequent an den Verhandlungen mit den EU-Ländern teilnehmen und die Integration der Türkei in die EU unterstützen. Wir beide glauben, dass der Beitrittsprozess schnell zu Ende geht", sagte der polnische Regierungschef. (Sabah)
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