Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston im Verfahren C-31/09 gewährt die Richtlinie 2004/83 Personen, die aus außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Gründen den Schutz oder Beistand von Einrichtungen der Vereinten Nationen mit Ausnahme des UNHCR nicht mehr in Anspruch nehmen, eine automatische Anerkennung als Flüchtling.
Der EuGH hat mit Urteil vom 2. März 2010 in der Rechtssache Rottmann (C-135/08) entschieden, dass die fehlende EU-Zuständigkeit für das Staatsangehörigkeitsrecht nicht von der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beim Entzug der Staatsangehörigkeit befreit. Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur Staatenlosigkeit und damit zum Verlust der Unionsbürgerschaft führen, vorausgesetzt, dass sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt.
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Der EuGH hat am 23. Februar 2010 zwei wichtige Entscheidungen zum Aufenthalttsrecht von Eltern, die ein Kind in einer Ausbildung betreuen, getroffen. Dannach hat ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers tatsächlich wahrnimmt, das im Aufnahmemitgliedstaat seine Ausbildung fortsetzt, ein Recht auf Aufenthalt in diesem Staat. Dieses Recht setzt nicht voraus, dass der Elternteil über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass er keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss.
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