Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die Berichterstatterin Ewa Klamt aus dem Europa Parlament erklärte in einer Presseerklärung am 20.11.2008, dass die EU für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten allraktiver werden will. Mit der sog. Blue Card, einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, soll der Zugang zum Arbeitsmarkt in der EU für Hochqualifizierte erleichtert werden. Zu den Mindestanforderungen einer Blue Card sollen nach Ansicht des Europäischen Parlaments ein Hochschulabschluss oder eine fünfjährige Berufserfahrung sowie ein Gehalt von mindestens dem 1,7-fachen des durchschnittlichen Bruttolohns gehören.

Das Bundesministerium des Innern hat mit Datum vom 7. August 2008 einen Erlass herausgegeben (Az.: MI3 - 937115 -34/0), der sich mit der fehlerhaften Umsetzung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen in Spanien und Italien befasst. Er verweist Drittstaatsangehörige aus Spanien und Italien auf den Klageweg im Heimatland, wenn sie von ihren Staaten trotz Vorliegens der Voraussetzungen eines Daueraufenthalts-EG nicht den erforderlichen Eintrag "Daueraufenthalt-EG" auf dem Aufenthaltstitel nachweisen können.

Um den Zielvorgaben der Forscherrichtlinie Rechnung zu tragen, wurde in das Aufenthaltsgesetz der besondere Tatbestandes einer Aufenthaltserlaubnis für "Forscher" (§ 20 AufenthG) sowie Regelungen des Zulassungsverfahrens in der Aufenthaltsverordnung (§§ 38a - f AufenthV) aufgenommen.

Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführende Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen ist Bestandteil eines erleichterten dreistufigen aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, über das Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die für einen mehr als dreimonatigen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen wollen, einen Aufenthaltstitel erhalten können.

Die Regelungen des neuen Zulassungsverfahrens für Forscher aus Drittstaaten zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung sind insbesondere auch auf Ingenieure und IT-Fachkräfte anwendbar, die im Rahmen von Forschung und Entwicklung beschäftigt werden.

Kroatien
Die EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien begannen am 3. Oktober 2005 und kommen gut voran. Von den 35 Verhandlungskapiteln wurden inzwischen 21 geöffnet. Davon wurden vier bereits vorläufig geschlossen.

Aufgrund der insgesamt guten Fortschritte Kroatiens eröffnete die Kommission Anfang 2008 die Aussicht auf die Vorlage eines vorläufigen Zeitplans, der den technischen Abschluss der Verhandlungen noch im Jahr 2009 vorsieht, vorausgesetzt, dass Kroatien die notwendigen Bedingungen erfüllt. Ein solcher vorläufiger Zeitplan wird nun im diesjährigen Strategiepapier vorgestellt.

Politische Kriterien
Kroatien erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen. Neue Gesetze, Strategien und Aktionspläne zur Reform von Verwaltung und Justiz und zur Bekämpfung von Korruption wurden verabschiedet. Die für die Korruptionsbekämpfung zuständige Behörde USKOK hat ihre Arbeit weiter intensiviert. Kroatien hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Probleme im Zusammenhang mit Minderheiten, einschließlich Fragen der Flüchtlingsrückkehr, zu lösen. Das Land hat sich weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt. 

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