Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

In schlechten wirtschaftlichen Zeiten werden insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren. Damit der Verlust des Arbeitsplatzes nicht auch den aufenthaltsrechtlichen Status vernichtet, ist insbesondere bei türkischen Staatsangehörigen zu beachten, dass diese bereits nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber einen aufenthaltsrechtlichen Status erlangt haben, der einen Arbeitsplatzwechsel ermöglicht, wenn sie unfreiwillig arbeitslos geworden sind. Ihre Aufenthaltserlaubnis bleibt in diesem Fall – anders als bei einer Eigenkündigung – zunächst unberührt.

Das Europäische Parlament hat die neue Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten verabschiedet (Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (KOM(2007)0619 – C6-0359/2007 – 2007/0216(COD)). Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Einzelpässe für Minderjährige auszustellen ("Eine Person - ein Pass"-Grundsatz). Das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken wird auf 12 Jahre festgesetzt.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 22. Dezember 2008 in einem Vertragsverletzungsverfahren (C-161/07) festgestellt, dass die Republik Österreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 43 EG verstoßen hat, dass sie die Niederlassungsfreiheit von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind – mit Ausnahme der Republik Zypern und der Republik Malta –, an ein besonderes Überprüfungsverfahren geknüpft hat, um auf diese Weise eine Umgehung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verhindern.

Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Dezember 2008 in der Rechtssache Altun (C-337/07) eine wichtige Entscheidung zum Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 getroffen. Im Rahmen dieser Entscheidung erfolgten zugleich Konkretisierungen zu zwei Fragestellungen:
• Folgen der unverschuldeten Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern nach Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 und
• Folgen des Rechtsmissbrauchs des Arbeitnehmers auf die Rechtsstellung der Familienangehörigen nach Art. 7 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80.

Der EuGH hat mit Urteil vom 16. Dezember 2008 in der Rechtssache C-524/06 (Heinz Huber / Bundesrepublik Deutschland) entschieden, dass die Daten von Unionsbürger nicht mehr wie bei sonstigen Drittausländern umfassend erfasst, gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Es dürfen nur solche personenbezogene Daten enthalten sein, die zur Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften für Unionsbürger (RL 2004/38/EG) unbedingt erforderlich sind. Die Verarbeitung und Speicherung solcher Daten von Unionsbürgern zu statistischen Zwecken oder zur Bekämpfung der Kriminalität verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht.

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