Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Das Europäische Parlament hat die neue Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten verabschiedet (Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (KOM(2007)0619 – C6-0359/2007 – 2007/0216(COD)). Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Einzelpässe für Minderjährige auszustellen ("Eine Person - ein Pass"-Grundsatz). Das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken wird auf 12 Jahre festgesetzt.

Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Dezember 2008 in der Rechtssache Altun (C-337/07) eine wichtige Entscheidung zum Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 getroffen. Im Rahmen dieser Entscheidung erfolgten zugleich Konkretisierungen zu zwei Fragestellungen:
• Folgen der unverschuldeten Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern nach Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 und
• Folgen des Rechtsmissbrauchs des Arbeitnehmers auf die Rechtsstellung der Familienangehörigen nach Art. 7 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80.

Der EuGH hat mit Urteil vom 16. Dezember 2008 in der Rechtssache C-524/06 (Heinz Huber / Bundesrepublik Deutschland) entschieden, dass die Daten von Unionsbürger nicht mehr wie bei sonstigen Drittausländern umfassend erfasst, gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Es dürfen nur solche personenbezogene Daten enthalten sein, die zur Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften für Unionsbürger (RL 2004/38/EG) unbedingt erforderlich sind. Die Verarbeitung und Speicherung solcher Daten von Unionsbürgern zu statistischen Zwecken oder zur Bekämpfung der Kriminalität verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 22. Dezember 2008 in einem Vertragsverletzungsverfahren (C-161/07) festgestellt, dass die Republik Österreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 43 EG verstoßen hat, dass sie die Niederlassungsfreiheit von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind – mit Ausnahme der Republik Zypern und der Republik Malta –, an ein besonderes Überprüfungsverfahren geknüpft hat, um auf diese Weise eine Umgehung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verhindern.

Die Kommission hat am 10. Dezember 2008 einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, angenommen.  Sie kommt darin zu dem Schluss, dass die Umsetzung der Richtlinie insgesamt eher enttäuschend verläuft. In dem Bericht wird auf die Schritte eingegangen, mit denen die Kommission sicherstellen will, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften und ihre Verwaltungspraxis verbessern, damit die Rechte der EU-Bürger nicht beeinträchtigt werden.

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