Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Kommission nimmt überarbeiteten Mechanismus für die Überprüfung der Anwendung der Schengen-Vorschriften in den Mitgliedstaaten an
Die Kommission hat Anfang März 2009 zwei Vorschläge zu einem überarbeiteten Schengen-Evaluierungsmechanismus angenommen. Mit dem Mechanismus kann geprüft werden, ob die Schengen-Vorschriften in den Mitgliedstaaten angewandt werden. Die Vorschläge ergänzen den derzeitigen Mechanismus; neu sind unangekündigte Ortstermine, die sicherstellen sollen, dass die Mitgliedstaaten den Schengen-Vorschriften in hohem Maße entsprechen.
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zertifiziert auf Antrag öffentliche und private Forschungseinrichtungen zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen mit Forschern aus Nicht-EU-Staaten zur Durchführung von Forschungsvorhaben von mindestens dreimonatiger Dauer. Unter Vorlage einer wirksam abgeschlossenen Aufnahmevereinbarung kann der Forscher bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG beantragen.
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Der Europäischer Gerichtshof hat am 19. Februar 2009 In der Rechtssache C-228/06 (Soysal) eine weitere wichtige Grundsatzentscheidung zur visafreien Einreise von türkischer Staatsangehöriger getroffen. Aus der Entscheidung ergibt sich nicht, dass nunmehr das Visaverfahren für türkische Staatsangehörige gänzlich entfällt. Weiterhin bleiben etwa der Familiennachzug und die Einreise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit visumspflichtig. Klargestellt wird jedoch, dass türkische Staatsangehörige zum Zwecke der Erbringung oder dem Empfang von Dienstleistungen ohne Visum einreisen können. Damit werden Geschäftsleute, Künstler, Sportler, Personen, die eine Krankenbehandlung durchführen wollen, aber auch Touristen begünstigt.
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Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Beschluss vom 13.02.2009 das Bundeskriminalamt im Rahmen eines Eilverfahrens verpflichtet, eine im Schengener- Informations-System (SIS) vermerkte Ausschreibung des Antragstellers zur Einreiseverweigerung zu sperren.
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Der EuGH hat in seiner ersten Entscheidung zur Auslegung des subsidiären Schutzes nach der Qualifkationsrichtlinie in der Rechtssache C-465/07 (Meki Elgafaji und Noor Elgafaji / Staatssecretaris van Justitie) am 17. Februar 2009 entschieden, dass derjenige, der subsidiären Schutz beantragt, nicht notwendig zu beweisen braucht, dass er in seinem Herkunftsland aufgrund seiner persönlichen Situation spezifisch bedroht ist.
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