Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Der EuGH hat mit Urteil vom 16. Dezember 2008 in der Rechtssache C-524/06 (Heinz Huber / Bundesrepublik Deutschland) entschieden, dass die Daten von Unionsbürger nicht mehr wie bei sonstigen Drittausländern umfassend erfasst, gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Es dürfen nur solche personenbezogene Daten enthalten sein, die zur Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften für Unionsbürger (RL 2004/38/EG) unbedingt erforderlich sind. Die Verarbeitung und Speicherung solcher Daten von Unionsbürgern zu statistischen Zwecken oder zur Bekämpfung der Kriminalität verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht.

Die Kommission hat am 10. Dezember 2008 einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, angenommen.  Sie kommt darin zu dem Schluss, dass die Umsetzung der Richtlinie insgesamt eher enttäuschend verläuft. In dem Bericht wird auf die Schritte eingegangen, mit denen die Kommission sicherstellen will, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften und ihre Verwaltungspraxis verbessern, damit die Rechte der EU-Bürger nicht beeinträchtigt werden.

Ein humanes und faires Verfahren für Asylbewerber: EU-Kommission schlägt Änderungen am Gemeinsamen Europäischen Asylsystem vor

Die Europäische Kommission hat am 3. 12. 2008 Vorschläge zur Änderung von drei Rechtsakten angenommen, die zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem gehören, und zwar zur Richtlinie über Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, zur Dublin-Verordnung, die bestimmt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, und zur EURODAC-Verordnung, mit der eine Datenbank für den Abgleich von Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern eingerichtet worden ist und die der Unterstützung der Dublin-Verordnung dient. Diese Änderungen sind die ersten konkreten Vorschläge, die die Kommission zur Umsetzung der europäischen Asylstrategie  und des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl vorschlägt. Mit diesen Änderungsvorschlägen soll gewährleistet werden, dass alle Asylbewerber unabhängig davon, wo sie ihren Asylantrag in der EU stellen, auf eine faire und gleiche Behandlung zählen können. Gleichzeitig soll das Asylsystem der EU auf diese Weise leistungsfähiger werden.

Das Verwaltungsgerichts Berlin hat am 23. September 2008 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um folgende Frage klären zu lassen: „Kann sich ein türkischer Staatsangehöriger, der die Rechtsposition nach Art. 7 Satz 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80 innehat und seit seiner Geburt im Jahre 1989 im Bundesgebiet lebt, auf den besonderen Ausweisungsschutz nach Art. 28 Abs. 3 lit. a) der Richtlinie 2004/38/EG1 vom 29. April 2004 berufen?"

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 25. November 2008 (BVerwG 10 C 46.07) über den Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen Kämpfers und Funktionärs der Kurdischen Arbeiterpartei (früher: PKK) verhandelt und entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) Fragen zum Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung nach der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) vorzulegen.

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