Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Der EuGH verhandelte am 7. Oktober 2008 die Rechtssache Soysal (C-228/06). Rechtsanwalt Gutmann, der die Kläger vor dem EuGH vertrat, erklärte, dass das Gericht die Einreisefragen für weitgehend geklärt ansah. Der EuGH wird ohne Schlussanträge des Generalanwalts entscheiden. Von der Entscheidung, die erst in etwa drei Monaten zu erwarten ist, wird Klarheit in Bezug auf die visafreie Einreise türkischer Staatsangehöriger und damit auch dem Wegfall der Sprachprüfung für Ehegatten türkischer Staatsangehöriger erwartet (über beide Fragen wurde berichtet, Links siehe unten).

Der EuGH hat mit Urteil vom 25. September 2008 in der Rechtssache Er (C-453/07) seine Rechtsprechung zum eigenständigen Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 bestätigt.  Er hat mit der Entscheidung klargestellt, dass Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 auch erhalten bleibt, wenn der Betroffene dem Arbeitsmarkt mehrere Jahre lang nicht zur Verfügung stand.

Diese Erwägungen würden erst recht für einen türkischen Staatsangehörigen wie Herrn Er gelten, der den Arbeitsmarkt nicht verlassen hat. Dass er im Alter von 23 Jahren noch immer keine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausübe, stehe der Gewährung eines Aufenthaltsrechts nicht entgegen.

Am 11. September 2008 hat der Generalanwalt Yves Bot seines Schlussanträge in der Rechtssache C-337/07 (Altun) vorgelegt. Es geht um die Frage, ob Kinder türkischer Asylbewerber oder Flüchtlinge, die nicht über einen Zeitraum von drei Jahren tatsächlich als Arbeitnehmer beschäftigt waren, ihren nachgezogenen Kindern die Rechtsstellung aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 vermitteln können. Außerdem geht es um die Frage, ob Täuschungen im Asylverfahren auf den Rechtserwerb der Kinder durchschlagen können.

Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV hat bei der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik angeregt. Nach Ansicht des DAV verstößt Deutschland mit den Nachzugsvoraussetzungen bei Familienangehörigen von Unionsbürgern gegen die Rechtsprechung des EuGH. Der EuGH hatte in der Rechtssache Metock entschied, dass sich die Überprüfung bei Visumerteilung auf wenige Gesichtspunkte, wie die Eigenschaft als Familienangehöriger oder Unterhaltsgewährung, zu beschränken habe.

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