Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07, 10 C 45.07) über den subsidiären Schutz nach den Vorgaben der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) entschieden. Die Richtlinie sieht für Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland anderweitig von einem ernsthaften Schaden bedroht wären, einen eigenen subsidiären Schutzstatus vor. Als derartiger Schaden gilt danach u.a. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Art. 15 c der Richtlinie). Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung dieser Regelung im August 2007 die schon bisher nach nationalem Recht bestehenden ausländerrechtlichen Abschiebungsverbote um diesen Tatbestand ergänzt (§ 60 Abs. 7 Satz 2 Aufenthaltsgesetz - AufenthG).

Die scharfe Kritik von Flüchtlingsorganisationen blieb wirkungslos: Nachdem sich Anfang Juni die Innenminister der 27 EU-Staaten auf die seit Jahren umstrittene Abschiebe-Richtlinie geeinigt hatten, hat auch das EU-Parlament der Richtlinie zugestimmt. Gegen das Vorhaben stimmten Grüne, Kommunisten und ein Teil der Sozialisten. Die Richtlinie muss nun noch formell vom Ministerrat abgesegnet werden, was in Kürze geschehen soll. Anschließend haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Drei Jahre nach dem Scheitern der EU-Verfassung am Nein der Franzosen und Niederländer scheitert die dringend notwendige Reform der Europäische Union an dem Referendum in Irland über den Vertrag von Lissabon, den Ersatz für die gescheiterte Verfassung. Eine klare Mehrheit lehnte den Vertragsentwurf ab, ohne dass hierfür Gründe ersichtlich sind. 

Am 28.08.2007 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in Kraft, das auch die sogenannte Forscherrichtlinie fristgerecht in nationales Recht umsetzt. Die "Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005" über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zielt insbesondere darauf ab, zugelassenen Forschern bestimmte Rechte hinsichtlich des Aufenthalts, der Abhaltung von Unterricht an Hochschulen, der Gleichbehandlung bei der Diplomanerkennung, Arbeitsbedingungen, sozialen Sicherheit, Besteuerung etc. und der Mobilität innerhalb der EU für dasselbe oder andere Vorhaben einzuräumen.

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