Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg zur Klärung der Frage angerufen, ob das Aufenthaltsrecht eines Ehepartners nach Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei auch im Fall der Scheidung der Ehe mit der stammberechtigten türkischen Ehefrau fortbesteht.
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Das OVG Hamburg hat mit Urteil vom 29.5.2008 (4 Bf 232/07) umfassend zu der Möglichkeit, Rechte aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 10 ARB 1/80 herzuleiten, Stellung genommen. Es kam zu dem Ergebnis, dass die von der Ausländerbeörde zurückgenommenen befristeten Aufenthaltserlaubnisse wegen der überwirkenden arbeitsrechtlichen Rechtsstellung rechtmäßig erteilt worden waren.
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Der türkische Nationalspieler, der im EM Spiel gegen Deutschland fehlte, und sein alter Verein Real Sociedad (aktuell spielt er beim spanischen Vizemeister Villareal) haben den EuGH eine Vorlage bezüglich Art 37 ZP geliefert.
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Um den Zielvorgaben der Forscherrichtlinie Rechnung zu tragen, wurde in das Aufenthaltsgesetz der besondere Tatbestandes einer Aufenthaltserlaubnis für "Forscher" (§ 20 AufenthG) sowie Regelungen des Zulassungsverfahrens in der Aufenthaltsverordnung (§§ 38a - f AufenthV) aufgenommen.
Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführende Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen ist Bestandteil eines erleichterten dreistufigen aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, über das Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die für einen mehr als dreimonatigen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen wollen, einen Aufenthaltstitel erhalten können.
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Das Thema Fußball dominierte gestern die türkischen Tageszeitungen:
SABAH: „Die Hauptstadt wird morgen einen Tag erleben, der vergleichbar ist mit dem Tag der Fall der Mauer“, so die SABAH auf ihrer Titelseite. Auf der Titelseite ihrer Europa-Seiten fordert sie ihre Leser in großen Lettern auf: „Keine Chance den Hooligans“. Dabei warnt sie ihre Leser, dass es zu Provokationen kommen könne. Es gelte, die Rechtsradikalen und die fanatischen Türken nicht zu Wort kommen zu lassen, um ein Spiel in Freundschaft zu feiern.
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