Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Generalanwalt M. Poiares Maduro geht in seinen Schlussanträgen vom 3. April 2008 in der Rechtssache Huber gegen die Bundesrepublik Deutschland (C-524/06) davon aus, dass die umfassende Datenspeicherung von Daten, die Unionsbürger betreffen, im AZR gemeinschaftswidrig ist.

Das Datenspeicherungs- und -verarbeitungssystem ist mit dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit unvereinbar, soweit es auch Daten enthält, die nicht in Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, genannt sind, und soweit darauf auch andere Behörden als die Zuwanderungsbehörde zugreifen können. Ebenso ist die zentralisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die nur für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten gilt, mit dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit unvereinbar, wenn es andere effektive Möglichkeiten zur Vollziehung von zuwanderungs- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen gibt, was vom nationalen Gericht zu beurteilen ist.

Mit dem am 11. Dezember 2007 beim Europäischen Gerichtshof eingereichten Vorabentscheidungsersuchen (Deniz Sahin gegen Bundesminister für Inneres – Rechtssache C-551/07) möchte der Verwaltungsgerichtshof in Österreich die Frage geklärt erhalten, unter ob und welchen Voraussetzungen ein drittstaatsangehöriger Ehegatte eines Unionsbürgers, der sich zum Zweck der Durchführung eines Asylverfahrens in der EU aufhält, Freizügigkeit erlangt.

Die Frage ist insbesondere mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. September 2003 in der Rechtssache Akrich (C-109/01) von Bedeutung. Hier hatte der EuGH entschieden, dass die Rechte aus Artikel 10 der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft dem mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen nur dann zustehen, wenn er sich in dem Zeitpunkt rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, in dem er in einen anderen Mitgliedstaat zieht, in den der Unionsbürger abwandert oder abgewandert ist.

Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher, erklärt: Laut Mitteilung des Staatssekretärs Schlemm auf der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses hat die jüngste Sprachstandfeststellung erneut einen großen Sprachförderbedarf bei Kindern im Einschulungsalter festgestellt. Insgesamt 5.802 der untersuchten 25.080 Kinder benötigen eine intensive Sprachförderung. Dabei haben 3.998 der Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf einen Migrationshintergrund (68,9 Prozent) und 1.804 keinen Migrationshintergrund (31,1 Prozent). Von den 5.802 Kindern haben lediglich 365 keine Kita besucht. Das bedeutet fast 94 Prozent der betroffenen Kinder haben trotz Kitabesuch einen intensiven Sprachförderbedarf. Diese Zahlen sind erschreckend. Trotz des kostenlosen letzten Kitajahres vor der Einschulung gibt es im Vergleich zum Vorjahr keine Verbesserung!

Die säkulare politische Klasse in der Türkei begibt sich erneut in den Machtkampf mit der regierenden Partei Ministerpräsident Erdogans, der AKP. Am Freitag hatte die Generalstaatsanwaltschaft ein politisches Betätigungsverbot für die regierende AKP beim Verfassungsgericht beantragt. Chefankläger Abdurrahman Yalcinkaya wirft der Partei vor, zu einem „Zentrum anti-laizistischer Aktivitäten“ geworden zu sein. Begründet wird der Antrag unter anderem mit der Entscheidung des Parlaments, Studentinnen an den türkischen Universitäten das Tragen des Kopftuchs zu erlauben.

 „Klage der Hoffnung von einer türkischen Rechtsanwältin“, titelt die SABAH heute auf ihrer ersten Seite über ein von einer türkischen Anwältin angestrengtes Verfahren gegen das im Sommer letzten Jahres reformierte Zuwanderungsrecht. Geklagt wird dabei explizit gegen den Sprachtest bei Familiennachzug, den die nachziehenden Ehepartner noch in ihrem Herkunftsland bestehen müssen. Diese Neuregelung verstoße gegen geltendes europäisches Recht, so die Anwältin Mehtap Ayhan, die die Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht hat. Sie sei zuversichtlich, da ein ähnlicher Fall in Großbritannien zum Erfolg geführt habe.

 

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