Die Europäische Kommission hat am 16. Februar 2007 gegen das Königreich der Niederlande Klage eingereicht (Rechtssache C-92/07). Die Kommission beantragt, festzustellen, dass das Königreich der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen, insbesondere dessen Art. 9, dem Zusatzprotokoll, insbesondere dessen Art. 41, und dem Beschluss Nr. 1/80, insbesondere dessen Art. 10 Abs. 1 und 13, verstoßen hat, indem es eine Regelung über Gebühren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen eingeführt und beibehalten hat, die höher sind als die Gebühren, die für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten und von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments berechnet werden, und indem es diese Regelung auf türkische Staatsangehörige, die nach dem Assoziierungsabkommen, dem Zusatzprotokoll oder dem Beschluss Nr. 1/80 ein Aufenthaltsrecht in den Niederlanden haben, anwendet.
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