Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

In der Türkei ist die islamisch-konservative Regierungspartei AKP auch mit ihrem zweiten Versuch gescheitert, Außenminister Abdullah Gül zum Staatspräsidenten wählen zu lassen. Daraufhin zog Gül seine Kandidatur zurück. Damit ist die vorläufige Wahl zum neuen Staatspräsidenten erst einmal beendet.

Der Präsidentschaftswahlkampf in Frankreich nähert sich mit der Stichwahl am 6. Mai 2007 seinem Höhepunkt. Wer wird Frankreichs Geschicke für die nächsten Jahre lenken? Und welche Migrationspolitik haben wir im westlichen Nachbarland zu erwarten? Die beiden Favoriten Nicolas Sarkozy und Ségolène Royal haben Migration zu einem wichtigen Thema im Wahlkampf gemacht und beide verfolgen sehr unterschiedliche Pläne für die Steuerung and Gestaltung der Einwanderung nach Frankreich.

Entsetzt reagieren die türkischen Zeitungen heute auf den Mord an zwei türkischen und einem deutschen Mitarbeiter eines christlichen Bibelverlages in der südosttürkischen Stadt Malatya. Die Polizei fand die Opfer an Händen und Füßen gefesselt und mit durchgeschnitten Kehlen im Verlagshaus. In Abschiedsbriefen, die die Polizei bei den Tätern fand, wird die Tat als „Dienst für das Vaterland“ beschrieben. Die Sicherheitsbehörden gehen dabei von einer Nähe der Täter zur Hisbollah aus, die Christen in der Türkei des Öfteren mit dem Vorwurf der Missionierung angriffen. Und wie bereits nach dem Mord an dem türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink, gibt es Hinweise, dass der Verlag schon öfter bedroht worden sei, die Polizei aber nichts unternommen habe.

Die Europäische Kommission hat am 16. Februar 2007 gegen das Königreich der Niederlande Klage eingereicht (Rechtssache C-92/07). Die Kommission beantragt, festzustellen, dass das Königreich der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen, insbesondere dessen Art. 9, dem Zusatzprotokoll, insbesondere dessen Art. 41, und dem Beschluss Nr. 1/80, insbesondere dessen Art. 10 Abs. 1 und 13, verstoßen hat, indem es eine Regelung über Gebühren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen eingeführt und beibehalten hat, die höher sind als die Gebühren, die für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten und von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments berechnet werden, und indem es diese Regelung auf türkische Staatsangehörige, die nach dem Assoziierungsabkommen, dem Zusatzprotokoll oder dem Beschluss Nr. 1/80 ein Aufenthaltsrecht in den Niederlanden haben, anwendet.

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