Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Das im Tampere-Programm und im Haager Programm beschriebene Gemeinsame Europäische Asylsystem soll in zwei Phasen geschaffen werden. Die erste Phase, in der vier wichtige Rechtsinstrumente ausgestaltet werden mussten, ist nun abgeschlossen. Gemäß dem Haager Programm sind die Rechtsinstrumente der zweiten Phase des Asylsystems Ende 2010 zu verabschieden. Vor der Unterbreitung der neuen Vorschläge möchte die Kommission auf der Grundlage dieses Grünbuchs eine umfassende Debatte über die künftige Architektur des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems führen. Sie fordert alle Interessenvertreter auf, sich zu den vorgeschlagenen Konzepten zu äußern und konstruktive Vorschläge zur Ausgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einzureichen.

In den Niederlanden erhalten 25.000 abgelehnte Asylbewerber ein Bleiberecht. Die Regierung verabschiedete eine entsprechende Regelung für Ausländer, die vor April 2001 ins Land gekommen und trotz eines abgelehnten Asylantrags geblieben sind. Damit rückt die Koalition aus Christdemokraten, Sozialdemokraten und Christlicher Union vom harten Kurs der Vorgängerregierung ab.

Mit dem Urteil des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Große Kammer, vom 18. Oktober 2006 (Üner gegen die Niederlande - Individualbeschwerde Nr. 46410/99) wurde nochmals die wesentlichen Grundsätze zum besonderen Ausweisungsschutz im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 EMRK herausgearbeitet. Dabei beschäftigt sich der Gerichtshof mit dem Problem der Rückkehr von Ausländern der 2. Generation, die über Jahrzehnte außerhalb ihres Heimatlandes aufgewachsen sind.

 

Das Bundesamt hat an einem ARGO-Projekt der Europäischen Kommission zur Entwicklung gemeinsamer Leitlinien zur Erstellung von Herkunftsländerinformationen teilgenommen. Das Projekt wurde mit der abschließenden Sitzung der Vertreter der teilnehmenden Staaten Niederlande (Projektleitung), Belgien, Frankreich, Großbritannien, Polen, Schweiz und Deutschland im April dieses Jahres beendet. Erarbeitet wurden gemeinsame Leitlinien sowie verschiedene erläuternde Dokumente. Die Leitlinien werden auch im Bundesamt eingesetzt.

In der am 16. Mai 2007 veröffentlichten Mitteilung „Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten“ schlägt die Kommission zunächst die Aushandlung von Mobilitätspartnerschaften zwischen der EU und Drittländern vor. Dies verlange eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den interessierten Mitgliedstaaten, da Bestandteile dieser Partnerschaften in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Diese Partnerschaften sollen die besonderen Bedürfnisse der Drittländer berücksichtigen wie auch die Zielvorstellungen des Mitgliedstaates und der EU. Sie sollen sich an dem Maß des Engagements orientieren, zu dem der Drittstaat im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen Migration bereit ist und an den Anstrengungen des Drittstaates zur Reintegration von Rückkehrern, eingeschlossen der Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Die Kommission zählt eine Reihe möglicher Komponenten einer solchen Partnerschaft auf, z.B. zählt dazu auch die Durchführung gezielter Informationskampagnen in den Drittländern zur Verhinderung illegaler Migration. Von Seiten der Mitgliedstaaten könnten den Drittländern Erleichterungen bei der legalen Migration eingeräumt werden, z.B. durch Gewährung der Wirtschaftsmigration oder zusätzlich der Migration zu Studien- oder Ausbildungszwecken. Es sollen so schnell wie möglich Verhandlungen über eine begrenzte Anzahl von Pilotpartnerschaften aufgenommen werden.

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