Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache Derin (Az. C-325/05) die in der Praxis bedeutsame Frage entschieden, ob es mit Art. 59 des Zusatzprotokolls vereinbar ist, wenn ein türkischer Staatsangehöriger, der als Kind im Wege der Familienzusammenführung zu seinen in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigten Eltern gezogen ist, sein aus dem Recht nach Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, abgeleitetes Aufenthaltsrecht – außer in den Fällen des Art. 14 dieses Beschlusses und bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe – auch dann nicht verliert, wenn er nach Vollendung des 21. Lebensjahres nicht mehr mit seinen Eltern zusammenlebt und von ihnen keinen Unterhalt erhält.
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Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 22. Juni 2007 (Az. 18 B 722/07) klargestellt, dass es auch in Ansehung des Urteils des EuGH vom 14. Dezember 2006 (C-97/05 -Gattoussi), daran fest hält, dass sich aus dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko grundsätzlich kein aufenthaltsrechtlicher Anspruch für marokkanische Arbeitnehmer ergibt.
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Am heutigen Montag, den 9. Juli 2007 beginnt das dreitägige Globale Forum über Migration und Entwicklung in Brüssel. Es ist das erste Treffen dieser Art und ein Experiment internationaler Zusammenarbeit, dessen Resultate mit Spannung erwartet werden können.
Die der Veranstaltung zugrunde liegende Frage ist dabei: Was kann getan werden, um die positiven Effekte von Migration auf die Entwicklung der betroffenen Länder zu verstärken. In erster Linie geht es um die wirtschaftliche Entwicklung in den Herkunftsländern. Jedoch wird zunehmend das Konzept der sog. Ko-Entwicklung hervorgehoben, nachdem Gewinne für die MigrantInnen, das Herkunfts-, wie auch das Aufenthaltsland erzielt werden sollen. Diese Situation, in der alle profitieren, wird als Win-Win-Win-Szenario bezeichnet.
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Die Türkei hat nach Angaben der irakischen Regierung an der Grenze zum Nordirak rund 140.000 Soldaten zusammengezogen. Irakischer Außenminister Hoschjar Zebari erklärte gestern, der Irak lehne jede militärische Einmischung in die Kurdenfrage ab und bevorzuge den Dialog. Zebari sagte „Wir sehen die türkische rechtliche Befürchtungen bezüglich der Aktivitäten der PKK ein und denken, dass sie offen zur Verhandlungen sind.“ Zebari warnte vor einer Verletzung der irakischen Souveränität und verwies auf das irakisch-türkisch-amerikanische Sicherheitskomitee. Dies sei das zuständige Gremium, um alle Problem zwischen den beiden Staaten durch Verhandlungen zu lösen, teilte er mit. Zebari sagte: „Wir sind bereit die Verhandlungen dieses Sicherheitskomitees in Bagdad zu veranstalten.“ (Cumhuriyet)
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Unter dieser Überschrift berichtet die SABAH heute als Aufmacher über die Haltung türkischer zivilgesellschaftlicher Organisationen zum neuen Zuwanderungsrecht. Die Zeitung erwartet, dass heute die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) bei ihrer Vorstandssitzung den Entschluss fassen werde, ihre Teilnahme bei dem am 12. Juli stattfindenden „Integrationsgipfel“ abzusagen. Ebenfalls die Türkische Gemeinde in Deutschlad (TGD) und der Rat der Türkischen Staatsbürger sei für eine Nicht-Teilnahme, da das neue Zuwanderungsrecht „nicht Integration, sondern Assimilation“ verlange, so die Zeitung.
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