Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juli 2007 wie folgt entschieden: Ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der unter Beibehaltung seines Dienstverhältnisses in diesem Mitgliedstaat seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt hat und seine Berufstätigkeit seitdem als Grenzgänger ausübt, kann den Status eines Wanderarbeitnehmers im Sinne der Verordnung über die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft für sich in Anspruch nehmen.

Am 17. Juli 2007 hat der zuständige Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament über den Bericht zur Verpflichtung grenzüberschreitender Dienstleistungserbringer abgestimmt. Hintergrund ist eine vom Parlament in Auftrag gegebene Studie, die überprüft, ob in den analysierten Bereichen eine Verbesserung des Verbraucherschutzes notwendig ist.

Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache Derin (Az. C-325/05) die in der Praxis bedeutsame Frage entschieden, ob es mit Art. 59 des Zusatzprotokolls vereinbar ist, wenn ein türkischer Staatsangehöriger, der als Kind im Wege der Familienzusammenführung zu seinen in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigten Eltern gezogen ist, sein aus dem Recht nach Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, abgeleitetes Aufenthaltsrecht – außer in den Fällen des Art. 14 dieses Beschlusses und bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe – auch dann nicht verliert, wenn er nach Vollendung des 21. Lebensjahres nicht mehr mit seinen Eltern zusammenlebt und von ihnen keinen Unterhalt erhält.

Während die Vorbereitungen für die Wahlen am Sonntag in den letzten Zügen sind, bereiten türkische Staatsbürger in Deutschland einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, um sich das Auslandswahlrecht endgültig zu erstreiten, wie HÜRRIYET heute auf ihrer Titelseite berichtet. Demnach bereitet eine vom Rat der Türkischen Staatsbürger (RTS) engagierte Anwaltsvereinigung unter Christian Langbein und Michael Berkhofer, das Verfahren gegen die Türkei vor. Unterdessen meldet die Zeitung, dass das Türkische Wissenschafts- und Technologiezentrum (BTBTM) ab heute eine symbolische Wahlurne für türkische Staatsbürger im Berliner Stadtteil Kreuzberg aufstellen will. Damit will auch die BTBTM ihrerseits gegen die fehlende Möglichkeit der Wahlbeteiligung aus dem Ausland protestieren. 
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