Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich bei ihrem informellen Treffen in Dresden dafür ausgesprochen, in Migrationsfragen eng mit den Herkunfts- und Transitländern an den Süd- und Ostgrenzen der EU zusammenzuarbeiten. Hierzu sollen Partnerschaftsabkommen über Migration und Entwicklung zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Drittländern ins Auge gefasst werden. Diesen Ländern müssten im Gegenzug aber auch eine begrenzte Öffnung des EU-Arbeitsmarktes sowie Visa-Erleichterungen für Studenten, Forscher und Geschäftsleute angeboten werden. Weiter wird geprüft, auf welche Weise die positiven Effekte zirkulärer und temporärer Migration zwischen der EU und Drittstaaten am besten umgesetzt werden können. Kommissionsvizepräsident Frattini wird bereits in den nächsten Monaten mit einigen afrikanischen Ländern (Mauretanien, Mali, Gambia und Senegal) Pilotprojekte vorbereiten. Dem Schutz der gemeinsamen Außengrenzen und dem Kampf gegen illegale Migration räumen die Minister weiterhin höchste Priorität ein.
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Der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) Rene van der Linden sagte zum Thema der Ermordung des Journalisten Hrant Dink, wegen eines Fanatikers könne man nicht das ganze Land verurteilen. Van der Linden, der anlässlich des Beginns der Sitzungen der PACE eine Pressekonferenz veranstaltete, wies darauf hin, dass man Extreme genau wie in seinem eigenen Land Holland in jedem Land fände und man allein deswegen nicht das ganze Land verurteilen dürfe. Als Europarat wollten sie zum Spannungsabbau und zur Dialogsuche beitragen, sagte van der Linden und erklärte: „Mit dieser Absicht werde ich mit den Leitern der türkischen und armenischen Delegationen in der PACE einzeln sprechen und ermitteln, was wir in Bezug auf einen Spannungsabbau tun können.“ (TÜRKIYE)
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Die Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger nach Art. 6 und 7 ARB 1/80 unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH
Das Ebook zu aktuellen Fragen des Aufenthaltsrechts türkischer Staatsangehöriger, 1. Band, befasst sich mit den Rechtspositionen zu Art. 6 und 7 ARB 1/80. Ausführlich wird die Entstehung der Rechtspositionen dargestellt: Auswirkungen von Arbeitslosigkeit, Strafhaft und Unterbrechungen werden ebenso erläutert wie die Rechtsstellung während eines Antrag auf Verlängerung eine Aufenthaltserlaubnis. Außerdem wird die aktuelle Rechtssprechung zum Erlöschen der Rechtspositionen behandelt.
Am 16. Januar 2007 hat das Europäische Parlament den deutschen konservativen Hans-Gert Pöttering in nur einem Wahlgang zu seinem neuen Präsidenten gewählt. Der mit 450 Stimmen (dies entspricht 65,31 % der abgegebenen Stimmen) gewählte Pöttering gehört dem Parlament seit der ersten Direktwahl im Jahre 1979 an. Pöttering begann seine Laufbahn im Parlament als Obmann seiner Fraktion EVP-ED (Europäische Volkspartei und Europäische Demokraten) für Regionalpolitik. In der Zeit von 1984 bis 1994 war er Vorsitzender des Unterausschusses „Sicherheit und Abrüstung“. Seit 1999 ist er Vorsitzender der EVP-ED Fraktion. Nach der Wahl erklärte Pöttering „die Würde des Menschen, die Beachtung des Rechts und das Bekenntnis zur Solidarität zwischen den Völkern der EU“ zu den Leitprinzipien seiner Präsidentschaft. Die Amtszeit des Präsidenten läuft über zweieinhalb Jahre, d.h. die Hälfte einer Wahlperiode.
Mit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien steigt die Anzahl der EU-Abgeordneten von bisher 732 auf nunmehr 785. Aus Bulgarien kommen 18, aus Rumänien 35 Europa-Abgeordnete. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und seiner Fraktionen.
Für die meisten der bulgarischen und rumänischen Abgeordneten ist das Europaparlament kein gänzlich neuer Arbeitsort, waren sie doch schon seit Ende 2005 als nicht stimmberechtigte Beobachter im Parlament. Sowohl die ursprünglichen Beobachter als auch die 53 neuen Abgeordneten wurden von den Parlamenten ihrer beiden Länder nominiert und sind Mitglieder dieser beiden Parlamente.