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Die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei erworben hat (Art. 7 ARB 1/80), hat keinen Anspruch auf Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und auch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen hat, in dem ihr Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland vermittelt wurden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. April 2015 (BVerwG 1 C 21.14) entschieden.

Aus dem Gebot, die Rechtsstellung von selbstständig Erwerbstätigen aus der Türkei nicht zu verschlechtern, ergibt sich für diesen Personenkreis keine Befreiung von der Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland. Das hat der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts am 19.02.2015 (BVerwG 1 C 9.14) in Leipzig entschieden.

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