BVerwG: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29. März 2007 entschieden, dass es für einen Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt in Deutschland nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG – nicht ausreicht, wenn die nach dem Gesetz erforderlichen acht Jahre eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts eines Elternteils nur unter Einrechnung von Zeiten einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens erreicht werden könnten, der Asylantrag aber abgelehnt worden ist. Weiterlesen ...

