BVerwG: Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüssen vom heutigen Tag in drei Verfahren, in denen es um den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern geht, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg angerufen. Die dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen die Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie). Diese dient u.a. der Angleichung der rechtlichen Voraussetzungen von Entstehung und Verlust der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention innerhalb der Europäischen Union. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union im August 2007 umgesetzt. Weiterlesen ...