Adoptivkinder, kein Erwerb der Eigenschaft als Deutsche im Sinne des Grund­gesetzes bei Erwachsenenadoption; Abkömmlingseigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG von Adoptivkindern deutscher Volkszugehöriger; Erwachsenenadoption durch deutsche Volkszugehörige; Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Adoptivkinder.

Leitsatz:

Eine Person, die als Volljährige von einem Vertriebenen vor dem Verlassen der Aussiedlungsgebiete adoptiert worden ist, erwirbt dadurch nicht die Abkömm­lingseigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG und daher nicht nach § 40a Satz 1 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit.

Urteil des 5. Senats vom 21. November 2006 - BVerwG 5 C 19.05

Die 1951 geborene Klägerin zu 1, ihr 1976 geborener Sohn, der Kläger zu 2, und ihre 1981 geborene Tochter, die Klägerin zu 3, sowie der Ehemann der Klägerin zu 1 und Vater der Kläger zu 2 und 3 hatten unter dem 9. Februar 1991 ihre Aufnahme ins Bundesgebiet als Aussiedler beantragt, waren damit nach § 5 BVFG aber erfolglos geblieben, weil der Ehemann der Klägerin zu 1 als Sekretär der Sowchos-Parteiorganisation in der ehemaligen Sowjetunion eine Funktion ausgeübt hatte, die für die Erhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeut­sam galt.

BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - BVerwG 5 C 19.04

Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache, Kenntnisse; Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -; Zusicherung der Einbürgerung.

Leitsätze:

1. Für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" i.S.d. § 11 StAG erfordern neben mündlichen grundsätzlich auch gewisse schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache.

2. Der Einbürgerungsbewerber muss sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können.

3. Ein Einbürgerungsbewerber, der selbst nicht deutsch schreiben kann, muss deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Drit­ten oder mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen und so die schriftliche Äußerung als seine "tragen" können (wie Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 -).

Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 17.05

Der 32jährige Kläger, ein seit 1996 als Asylberechtigter anerkannter türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, begehrt seine Einbürgerung. Die Verfahrensbeteiligten streiten im Revisionsverfahren (ausschließlich) über die Frage, ob ihm nach § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG der Umstand entgegengehalten werden darf, dass er am 17. Juli 2001 eine einseitige Selbsterklärung „Auch ich bin ein PKK'ler" unterschrieben hat.

BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 10.06

Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts fragt beim lVb Senat des Bundesgerichtshofs an, ob dieser an seiner im Beschluss vom B. Juni 1983 - lVb ZB 637/80 - vertre­tenen Rechtsauffassung festhält, dass ein uneheliches Kind seine deutsche Staatsangehörigkeit nach seiner Mut­ter durch eine nach dem 31. März 1953, aber vor dem 1. Januar 1975 von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation verloren hat.

Beschluss des 5. Senats vom 6. April 2006 - BVerwG 5 C 9.06

Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland als Voraussetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Ge­burt; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, kein - bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern; deutsche Staatsangehörigkeit, kein Erwerb durch Geburt im Inland bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern; Aufenthaltsgestattung, asylverfahrensrechtliche, der Eltern und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes.

Leitsatz:

Zu dem als Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG erforderlichen achtjährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Auf-enthalt eines Elternteils im Inland zählen nicht die Zeiten asylverfahrensrechtli­cher Aufenthaltsgestattungen (§ 55 AsylVfG), wenn das Asylverfahren letztlich erfolglos geblieben ist.

Urteil des 5. Senats vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 8.06

Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache, Kenntnisse; Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -; Zusicherung der Einbürgerung.

Leitsätze:

1. Für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" i.S.d. § 11 StAG erfordern neben mündlichen grundsätzlich auch gewisse schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache.

2. Der Einbürgerungsbewerber muss sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können.

3. Ein Einbürgerungsbewerber, der selbst nicht deutsch schreiben kann, muss deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Drit­ten mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen und so die schriftliche Äußerung als seine "tragen" können.

Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05

Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der Staatsange­hörigkeit durch Legitimation; Legitimation, Verlust der Staatsangehörigkeit; Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Leitsatz:

§ 17 Nr. 5 RuStAG 1913 widersprach Art. 3 Abs. 2 GG und blieb - ungeachtet seiner förmlichen Aufhebung durch (einfaches) Gesetz erst zum 1. Januar 1975 - nach Art. 117 Abs. 1 GG nicht über den 31. März 1953 hinaus in Kraft.

Urteil des 5. Senats vom 29. November 2006 - BVerwG 5 C 5.05

Aufenthalt, Rechtmäßigkeit des - als Einbürgerungsvoraussetzung; Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen infolge Ungültigkeit des Passes; Einbürgerung, erleichterte - von Kindern; Kinder, erleichterte Einbürgerung von -; Pass, Ablauf der Gültigkeit des - und Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis; Passlosigkeit, Auswirkungen auf Einbürgerungsanspruch; Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ausländischer Eltern als Voraussetzung für erleichterte Einbürgerung ihrer Kinder; Rechtmäßigkeit, Unterbrechung der - des Aufenthalts wegen Passlosigkeit; Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts infolge Passlosigkeit.

Leitsatz:

Für eine Einbürgerung eines Kindes nach § 40b i.V.m. § 4 Abs. 3 StAG bleibt eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Elternteils außer Betracht, wenn die Unterbrechung darauf beruht, dass der Elternteil zeitweise nicht im Besitz eines gültigen Passes war (§ 89 Abs. 3 AuslG 1990 analog).

Urteil des 5. Senats vom 29. März 2006 - BVerwG 5 C 4.05

Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit; Entlassung aus der bisheri­gen Staatsangehörigkeit als Einbürgerungsvoraussetzung; Entlassungsverwei­gerung, regelmäßige; Entlassungsbedingungen, unzumutbare; Ermessensein­bürgerung; Folgenbeseitigungs- bzw. Herstellungsanspruch; Kosovo-Albaner; Genfer Flüchtlingskonvention, Reiseausweis nach Art. 28 -; Mehrstaatigkeit; Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Reiseausweis nach Art. 28 Genfer Flüchtlings­konvention; Serbien; Wehrpflicht als Entlassungshindernis; unzumutbare Ent­lassungsbedingungen.

Leitsätze:

1. Von dem Einbürgerungserfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsange­hörigkeit (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG) ist jedenfalls nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 StAG abzusehen, wenn der Herkunftsstaat zwar nicht allen Staats- angehörigen, aber doch einer großen, nach der Volkszugehörigkeit bestimmten Personengruppe die Entlassung regelmäßig verweigert.

2. Hat nach der Erkenntnislage ein Angehöriger der Personengruppe, der durch eine nach ethnischen Kriterien diskriminierenden Entlassungspraxis betroffen ist, keine Möglichkeit, seine reguläre Entlassung aus der Staatsangehörigkeit auf legale Weise, insbesondere ohne Bestechung, und in zumutbarer Zeit zu erreichen, ist ihm auch kein Entlassungsantrag abzuverlangen.

Urteil des 5. Senats vom 3. Mai 2007 - BVerwG 5 C 3.06

Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung; Sammelein­bürgerung.

Leitsätze:

1. Ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 Buchst. f StAngRegG i.V.m. der Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen vom 19. Mai 1943 (RGBI 1943 1 S. 321) setzt voraus, dass eine Eintragung in die Deutsche Volksliste erfolgt war; dies gilt auch für deutsche Volkszugehörige, welche die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Abteilungen 1 oder 2 der Deutschen Volksliste gemäß § 1 der Verordnung erfüllten.

2. Für die erfolgte Eintragung trägt derjenige die Beweislast, der sich auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beruft.

Urteil des 5. Senats vom 27. Juli 2006 - BVerwG 5 C 3.05

Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; Unterbre­chung des rechtmäßigen Aufenthalts; ius soli; Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland; Kind ausländischer Eltern.

Leitsatz:

Das Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Ge­burt im Inland nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG auch dann, wenn der rechtmäßige ge­wöhnliche Aufenthalt eines Elternteils in Deutschland seit acht Jahren nur deshalb kurzfristig unterbrochen war, weil er den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsge­nehmigung (hier: Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis) um wenige Tage ver­spätet gestellt hat.

Urteil des 1. Senats vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 31.03

Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung; Anspruchseinbürge­rung; Ermessenseinbürgerung; Übergangsregelung; Stichtagsregelung; Sprach­kenntnisse.

Leitsatz:

Die Übergangsvorschrift des § 102 a AuslG erfasst die vor dem 16. März 1999 ge­stellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge unabhängig davon, ob die gesetzli­chen Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung (hier: der 15jährige rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nach § 86 Abs. 1 AuslG a.F.) zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren.

Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03

Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Gegenseitigkeit; gerichtliche Sachaufklärung; Unionsbürger.

Leitsatz:

Gegenseitigkeit im Sinne von § 87 Abs. 2 AuslG besteht, wenn und soweit nach dem Einbürgerungsrecht und der Einbürgerungspraxis eines Mitgliedstaats der Europäi­schen Union bei der Einbürgerung eines deutschen Staatsangehörigen Mehrstaatig­keit generell oder in Bezug auf bestimmte Personengruppen hingenommen wird. Eine Gleichwertigkeit der übrigen Voraussetzungen und Folgen der Einbürgerung ist nicht erforderlich.

Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03

Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der Aussiedlungsge­biete; Spätaussiedlerbescheinigung; Bindungswirkung; Vertriebenenbehörde; Be­scheinigungsverfahren; Einbürgerungsbehörde; Statusverfahren; Kriegsfolgenberei­nigungsgesetz; Statusdeutscher; Deutscheneigenschaft; Deutschen-Status.

Leitsätze:

1. Die in § 4 Abs. 1 und 2 BVFG 1993 für Spätaussiedler getroffene Stichtagsrege­lung - Verlassen der Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 - gilt nicht für die Abkömmlinge der Spätaussiedler.

2. Die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft von Abkömmlingen eines aner­kannten Spätaussiedlers setzt nicht voraus, dass die Abkömmlinge ihrerseits eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG beantragt und erhalten haben.

Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 3.03