Kein Bleiberecht nach der Altfallregelung bei Bezügen zu einer terroristischen Organisation
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat am 26. Oktober 2010 entschieden, dass intensive Kontakte zu führenden Mitgliedern einer terroristischen Organisation der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung (§ 104a Aufenthaltsgesetz - AufenthG -) entgegenstehen können. Weiterlesen ...

