Keine Heilung einer verfahrensfehlerhaften Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe verfügte Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein 1975 in Karlsruhe als Kind türkischer Arbeitnehmer geborener türkischer Staatsangehöriger, der sich auf ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei (hier: nach Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats - ARB 1/80) berufen hat. Er war im Februar 2004 in Karlsruhe wegen schweren gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und deshalb im September 2004 vom Regierungspräsidium ausgewiesen worden. Seit seiner Entlassung aus dem Strafvollzug im Juli 2007 lebt der Kläger wieder bei seiner Familie in Karlsruhe. Weiterlesen ...

