BVerwG: Anspruch auf Rücknahme europarechtswidriger Verwaltungsakte?
Das BVerwG hat mit Urteil vom 17. Januar 2007 (BVerwG 6 C 32.06) eine grundlegende Entscheidung zum Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen, mit Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbarenden Verwaltungsakts getroffen. Die Entscheidung, die zum Telekommunikationsrecht ergangen ist, hat auch Bedeutung im Ausländerrecht. Denn in der Vergangenheit sind eine Reihe von Ausweisungen gegen Unionsbürger und türkische Staatsangehörige ergangen, die nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar waren, wie sich nun aufgrund der neueren Entscheidungen des EuGH herausgestellt hat. Weiterlesen ...

