Rechtsprechung EuGH: Rechtsanwälte, Gebührenordnung, Dienstleistungsverkehr und Wettbewerbsrecht
EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Maduro, Rechtssachen C-94/04 und C-202/04 Cipolla / Portolese und Macrino und Capodarte / Meloni, Gebührenordnung, Rechtsanwälte, Dienstleistungsverkehr, Wettbewerbsrecht
Nach Auffassung von Generalanwalt Poiares Maduro beschränkt die Festlegung von Mindestgebühren für Rechtsanwälte den freien Dienstleistungsverkehr.
Rechtsprechung EuGH - Sachverhalt
Dem Rechtsstreit beim EuGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In Italien schreibt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte bindende Mindest- und Höchstsätze der Anwaltsgebühren vor. Diese Gebühren werden alle zwei Jahre vom Nationalen Rat der Rechtsanwälte festgesetzt und anschließend vom Justizminister genehmigt. Der EuGH hat die Art und Weise, in der diese Gebührenordnung erlassen wurde, bereits in der Rechtssache Arduino geprüft und sie für mit dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht vereinbar erklärt. Der Gerichtshof stellte dazu seinerzeit fest, dass der italienische Staat die Regelung des fraglichen Tätigkeitsbereichs nicht privaten Wirtschaftsteilnehmern überlassen hatte, da der Nationale Rat der Rechtsanwälte dem Justizminister für die Gebührenordnung nur einen Entwurf vorlegte, den der Minister in eigener Entscheidung ändern oder dessen Inkrafttreten er aufschieben konnte. Im Anschluss an dieses Urteil wollten nunmehr zwei italienische Gerichte vom Gerichtshof wissen, ob andere Aspekte dieser italienischen Regelung mit dem Wettbewerbsrecht und dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar sind. Weiterlesen ...

