Nachrichten Rechtsprechung

Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Maduro, Rechtssachen C-94/04 und C-202/04 Cipolla / Portolese und Macrino und Capodarte / Meloni, Gebührenordnung, Rechtsanwälte, Dienstleistungsverkehr, Wettbewerbsrecht

Nach Auffassung von Generalanwalt Poiares Maduro beschränkt die Festlegung von Mindestgebühren für Rechtsanwälte den freien Dienstleistungsverkehr.

Rechtsprechung EuGH - Sachverhalt

Dem Rechtsstreit beim EuGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In Italien schreibt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte bindende Mindest- und Höchstsätze der Anwaltsgebühren vor. Diese Gebühren werden alle zwei Jahre vom Nationalen Rat der Rechtsanwälte festgesetzt und anschließend vom Justizminister genehmigt. Der EuGH hat die Art und Weise, in der diese Gebührenordnung erlassen wurde, bereits in der Rechtssache Arduino geprüft und sie für mit dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht vereinbar erklärt. Der Gerichtshof stellte dazu seinerzeit fest, dass der italienische Staat die Regelung des fraglichen Tätigkeitsbereichs nicht privaten Wirtschaftsteilnehmern überlassen hatte, da der Nationale Rat der Rechtsanwälte dem Justizminister für die Gebührenordnung nur einen Entwurf vorlegte, den der Minister in eigener Entscheidung ändern oder dessen Inkrafttreten er aufschieben konnte. Im Anschluss an dieses Urteil wollten nunmehr zwei italienische Gerichte vom Gerichtshof wissen, ob andere Aspekte dieser italienischen Regelung mit dem Wettbewerbsrecht und dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar sind.

Europäischer Gerichtshof (EuGH) präzisiert Verhältnis zwischen Schengener Übereinkommen (SDÜ) und Freizügigkeit

LUXEMBURG ? Der EuGH (externer Link) hatte sich in dem Urteil in der vorbezeichneten Rechtssache mit dem Verhältnis zwischen dem SDÜ (Lexikon-Eintrag) und der Freizügigkeit des EG-Vertrages auseinanderzusetzen. Im Fall der im Schengener Informationssystem zur Einreiseverweigerung ausgeschriebenen Drittstaatsangehörigen, die mit Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet sind, muss ein Mitgliedstaat, bevor er diesen Personen die Einreise in den Schengen-Raum verweigert, prüfen, ob ihre Anwesenheit eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt.

BGH erklärt Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

KARSLRUHE ? Am 20. Januar 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Flughafen Frankfurt a.M. eine Flughafenverbot gegenüber einer Abschiebungsgegenerin aussprechen durfte(Az.: V ZR 134/05). Denn der Flughafen müsse keine Demonstrationen oder ähnliche Aktionen dulden, wenn diese konkret geeignet seien, eine Störung des Flughafenbetriebs herbeizuführen.

EuGH entscheidet Jahresfrist und Visumsverfahren mit EG-Recht unvereinbar (Drittstaatsangehörige - Rs. C-244/04):

Klage der Kommission gegen Deutschland erfolgreich: Verfahrenshürden für die Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland sind unverhältnismäßig. Der EuGH (Rechtsprechung Ausländerrecht) hat am 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-244/04 entschieden, dass die Arbeitsvisumsregelung, die Deutschland auf von anderen Mitgliedstaaten entsandte Drittstaatsangehörige anwendet, gegen die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EG verstößt.

Neue Mitglieder am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften: Richter Lars Bay Larsen und Eleanor V. E. Sharpston

Am 10. Januar 2006 hat am Europäischen Gerichtshof (EUGH)eine feierliche Sitzung aus Anlass des Ausscheidens von Herrn Francis Geoffrey Jacobs und Herrn Claus Christian Gulmann sowie des Amtsantritts von Herrn Lars Bay Larsen und Frau Eleanor V. E. Sharpston stattgefunden. Mit Beschlüssen der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Juli 2005 und 14. Oktober 2005 waren Herr Lars Bay Larsen und Frau Eleanor V. E. Sharpston für die Zeit bis zum 6. Oktober 2009 zum Richter bzw. zur Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ernannt worden.Herr Lars Bay Larsen folgt Herrn Claus Christian Gulmann nach, der vom 7. Oktober 1991 bis zum 6. Oktober 1994 das Amt des Generalanwalts und seit 7. Oktober 1994 das des Richters am Gerichtshof ausgeübt hat. Frau Eleanor V. E. Sharpston folgt Herrn Francis Geoffrey Jacobs nach, der das Amt des Generalanwalts am Gerichtshof seit 7. Oktober 1988 ausgeübt hat.

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