Ausländerecht: Sprachkenntnisse für Einbürgerung , Rechtsprechung: BVerwG 5 C 8.05, 5 C 17.05
Das Bundesverwaltungsgericht hat in neuer Rechtsprechung zu Sprachkenntnissen (weitere Entscheidungen des BVerwG) für Einbürgerung über die Einbürgerungsbegehren zweier seit 20 bzw. 27 Jahren in Deutschland lebender und arbeitender Ausländer entschieden, deren Klagen in der Vorinstanz allein am Fehlen hinreichender deutscher Sprachkenntnisse gescheitert waren. Das Staatsangehörigkeitsgesetz macht die Anspruchseinbürgerung u. a. von "ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache" abhängig. Beide Kläger können zwar Deutsch sprechen, der eine kann aber weder lesen noch schreiben und der andere kann Deutsch zwar lesen, aber nicht selbst schreiben. Ihr Anspruch auf Einbürgerung hängt davon ab, ob und in welchem Umfang Kenntnisse auch der deutschen Schriftsprache vorliegen müssen. Weiterlesen ...

