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Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

BGH erklärt Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

KARSLRUHE ? Am 20. Januar 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Flughafen Frankfurt a.M. eine Flughafenverbot gegenüber einer Abschiebungsgegenerin aussprechen durfte(Az.: V ZR 134/05). Denn der Flughafen müsse keine Demonstrationen oder ähnliche Aktionen dulden, wenn diese konkret geeignet seien, eine Störung des Flughafenbetriebs herbeizuführen.

Neue Mitglieder am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften: Richter Lars Bay Larsen und Eleanor V. E. Sharpston

Am 10. Januar 2006 hat am Europäischen Gerichtshof (EUGH)eine feierliche Sitzung aus Anlass des Ausscheidens von Herrn Francis Geoffrey Jacobs und Herrn Claus Christian Gulmann sowie des Amtsantritts von Herrn Lars Bay Larsen und Frau Eleanor V. E. Sharpston stattgefunden. Mit Beschlüssen der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Juli 2005 und 14. Oktober 2005 waren Herr Lars Bay Larsen und Frau Eleanor V. E. Sharpston für die Zeit bis zum 6. Oktober 2009 zum Richter bzw. zur Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ernannt worden.Herr Lars Bay Larsen folgt Herrn Claus Christian Gulmann nach, der vom 7. Oktober 1991 bis zum 6. Oktober 1994 das Amt des Generalanwalts und seit 7. Oktober 1994 das des Richters am Gerichtshof ausgeübt hat. Frau Eleanor V. E. Sharpston folgt Herrn Francis Geoffrey Jacobs nach, der das Amt des Generalanwalts am Gerichtshof seit 7. Oktober 1988 ausgeübt hat.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 1. Senats vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04, Abschaffung des Vorverfahrens in Baden-Württemberg

Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Auswirkungen der Abschaffung des Vorverfahrens in Baden-Württemberg liegt nunmehr vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat folgende drei Leitsätze aufgestellt:

  1. Die gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG, die unmittelbar für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, sind auch auf türkische Arbeitnehmer anzuwenden, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 haben.

EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - Rechtssache C-230/03 - ARB 1/80 Unterbrechung der Beschäftigungszeiten

Das Vorlageverfahren betraf die Rechtsstellung des türkischen Staatsangehörigen Herrn Sedef, der über lange Zeit rechtmäßig in einem Mitgliedstaat beschäftigt war und dort die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragte, wobei er sich auf das von Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 verliehene Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis mit der Begründung berief, dass die Zusammenrechnung der seinem Antrag vorausgegangenen Beschäftigungszeiten eine Dauer von mehr als vier Jahren ergebe. Die Rechtsprechung Bundesverwaltungsgericht ging in der Vorlageentscheidung von folgenden Feststellungen aus:

Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet

Die 4. und 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt haben in zwei Entscheidungen - Urteil vom 22.11.2005 und Beschluss vom 21.12.2005 - die Rückführung von Familien nach Serbien und Montenegro für unzulässig erklärt, wenn diese in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht faktisch in die Bundesrepublik Deutschland und die hier herrschenden Lebensverhältnisse integriert sind.

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