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Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - Rechtssache C-230/03 - ARB 1/80 Unterbrechung der Beschäftigungszeiten

Das Vorlageverfahren betraf die Rechtsstellung des türkischen Staatsangehörigen Herrn Sedef, der über lange Zeit rechtmäßig in einem Mitgliedstaat beschäftigt war und dort die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragte, wobei er sich auf das von Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 verliehene Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis mit der Begründung berief, dass die Zusammenrechnung der seinem Antrag vorausgegangenen Beschäftigungszeiten eine Dauer von mehr als vier Jahren ergebe. Die Rechtsprechung Bundesverwaltungsgericht ging in der Vorlageentscheidung von folgenden Feststellungen aus:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 1. Senats vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04, Abschaffung des Vorverfahrens in Baden-Württemberg

Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Auswirkungen der Abschaffung des Vorverfahrens in Baden-Württemberg liegt nunmehr vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat folgende drei Leitsätze aufgestellt:

  1. Die gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG, die unmittelbar für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, sind auch auf türkische Arbeitnehmer anzuwenden, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 haben.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen Kindes gegen drohende Abschiebung

Die Verfassungsbeschwerde eines seit 1999 in Deutschland lebenden serbisch-montenegrinischen Vaters einer 5jährigen deutschen Tochter, dessen Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert worden war, war erfolgreich. Die 2. Kammer des Zweiten Senats hob die Eilrechtsschutz versagenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 GG (Schutz der Familie) verletzten. Die Gerichte hätten bei ihrer Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren die familiären Bindungen des Beschwerdeführers an seine im Bundesgebiet lebende Tochter nicht angemessen berücksichtigt. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet

Die 4. und 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt haben in zwei Entscheidungen - Urteil vom 22.11.2005 und Beschluss vom 21.12.2005 - die Rückführung von Familien nach Serbien und Montenegro für unzulässig erklärt, wenn diese in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht faktisch in die Bundesrepublik Deutschland und die hier herrschenden Lebensverhältnisse integriert sind.

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